EU nimmt Online-Plattformen endlich in die Pflicht
Einigung auf Reform der EU-Zollunion
Nach monatelangen Verhandlungen haben sich das Europäische Parlament und der Rat gestern Abend auf eine umfassende Reform der EU-Zollunion geeinigt und damit auch den Weg für ein koordiniertes Vorgehen gegen die Flut von Billigpaketen sowie für mehr Sicherheit und die Einhaltung von EU-Standards frei gemacht.
Dazu der niedersächsische SPD-Europaabgeordnete und Vorsitzende des Handelsausschusses im Europäischen Parlament Bernd Lange:
„Die heutige Einigung zur Reform der EU-Zollunion ist ein längst überfälliger Schritt gegen die unkontrollierte Flut von Billigpaketen aus Drittstaaten. Wir ziehen endlich die Reißleine gegenüber unfairen Praktiken im Online-Handel. Wer massenhaft Kleinstpakete in die EU schickt, wird künftig zur Kasse gebeten. Billigimporte, die oft unter falschen Angaben oder ohne Einhaltung unserer Standards in die EU gelangen, werden künftig konsequent erfasst und kontrolliert. Der Wildwest-Zustand bei Online-Plattformen ist vorbei. Wer in Europa Geschäfte machen will, muss sich an unsere Regeln halten – ohne Ausnahmen und ohne Tricks.
Wir gehen das Problem der Billigpakete jetzt ein für alle Mal konsequent an und setzen genau dort an, wo die Verantwortung bisher fehlte, nämlich bei den Plattformen. Künftig gelten Online-Plattformen und Verkäufer aus Drittstaaten als Importeure. Sie müssen alle relevanten Daten bereitstellen, Zölle und Abgaben zahlen oder garantieren und sicherstellen, dass ihre Produkte unseren Sicherheits-, Umwelt- und Qualitätsstandards entsprechen. Damit beenden wir ein System, in dem sich große Plattformen wie TEMU und Shein einfach ihrer Verantwortung entziehen und damit einen schlanken Fuß machen konnten.
Wir schließen damit zentrale Schlupflöcher, denn Billigwaren können nicht länger über falsch deklarierte Werte oder künstlich aufgesplittete Sendungen am Zoll vorbeigeschleust werden. Auch für Verbraucherinnen und Verbraucher bringt die Reform Klarheit, denn versteckte Zusatzkosten bei der Lieferung werden der Vergangenheit angehören. Gleichzeitig wird der Schutz vor gefährlichen oder gefälschten Produkten deutlich gestärkt. Damit endet ein System, in dem Verantwortung bislang häufig auf Verbraucher oder Behörden abgewälzt wurde.
Ein wichtiger Bestandteil im Kampf gegen die Billigpakete ist eine neue Bearbeitungsgebühr für jede einzelne Sendung aus Drittstaaten an EU-Verbraucherinnen und -verbraucher. Diese deckt die realen Kosten für Zollabwicklung, IT-Systeme und Kontrollen und wird von demjenigen getragen, der auch für die übrigen Zollabgaben verantwortlich ist – also nicht von den Verbraucherinnen und Verbrauchern. Die Erhebung beginnt spätestens im November 2026.
Parallel sorgen wir mit einem pauschalen Zoll von rund drei Euro pro Sendung bzw. Warengruppe ab Juli 2026 dafür, dass auch Kleinsendungen erstmals systematisch erfasst werden und sich Umgehungstricks nicht mehr lohnen. Und mit der finalen Abschaffung der 150-Euro-Freigrenze im Jahr 2028 gibt es Wettbewerbsfairness mit dem Handel in der EU.
Gleichzeitig schaffen wir mit der neuen europäischen Zollbehörde und einem zentralen europaweiten Daten-Hub die Grundlage für ein modernes, datenbasiertes System, das Risiken europaweit frühzeitig erkennt und unsichere Produkte gar nicht erst in unseren Binnenmarkt lässt. Das stärkt auch die Zollbehörden vor Ort, denn sie erhalten bessere Daten, klarere Zuständigkeiten und können mit den neuen Instrumenten viel gezielter kontrollieren.
Schade nur, dass die volle Funktionsfähigkeit des Systems erst im Jahr 2034 erreicht werden soll. Da hätte man ambitionierter sein können.
Die Reform sieht zudem klare Sanktionsmöglichkeiten vor: Unternehmen, die wiederholt gegen EU-Vorschriften verstoßen, können mit empfindlichen Geldbußen von bis zu sechs Prozent des Importwerts belegt werden und ihren Status als vertrauenswürdige Händler verlieren.
Mit der Reform sorgen wir endlich für faire Wettbewerbsbedingungen und stärken gleichzeitig den Verbraucherschutz und unsere lokalen Händler.“