Als erster Europaabgeordneter habe ich meine Einkünfte bereits 1995 veröffentlicht und diese Tradition behalte ich natürlich bei und halte die Erklärungen aktuell. (Stand 17.07.2024, zu Beginn der 10. Legislaturperiode des Europäischen Parlaments) 

A) Entschädigung (Diäten = private Einkünfte): Die Europaabgeordneten erhalten die Diäten entweder vom Europäischen Parlament (neues System) oder von den nationalen Parlamenten der Mitgliedstaaten (altes System), entsprechend der Diätenhöhe der nationalen Parlamentarier. Ich unterliege dem deutschen System, erhalte also das gleiche Gehalt wie ein Abgeordneter des Deutschen Bundestages. Dies sind zurzeit: 11.227,20 € brutto; 12-mal jährlich, ohne Urlaubs- oder Weihnachtsgeld oder sonstige Zuschläge wie z.B. Ortszuschlag (zum Vergleich: B 6 (Ministerialdirigent oder hauptamtlicher Bürgermeister bei 40.000 bis 60.000 Einwohner) entspricht 11.372,63 € Grundgehalt (Bund) 10.307,74€ (Niedersachsen) und ein Lobbyist eines deutschen Großunternehmens in Brüssel sehr deutlich über 15.000 € monatlich). Das Gehalt muss natürlich ganz regulär in Deutschland versteuert werden. Von den Nettobezügen zahle ich u.a. monatlich an die SPD: 361,97 € Beitrag, 400,00 € Sonderbeitrag SPD-Bezirk Hannover, 150,00 € Sonderbeitrag SPD Landesverband Niedersachsen sowie 350,00 € Spenden an regionale Gliederungen. Außerdem sind von den Diäten natürlich auch z.B. die Kranken-/Pflege-/ Unfallversicherung (ca. 300,00 € mtl.), IG Metall-Beitrag (67,77 mtl.), Vereinsbeiträge usw. zu bezahlen. 

B) Amtsausstattung (Erstattungen für dienstliche Aufwendungen): 

1) Zur Begleichung der Sachausgaben (z.B. Büromiete Hannover 887,20 € inkl. Nebenkosten, dann die Büroausstattung für das Büro in Hannover und das Büro in Brüssel, Computer, Fax, elektronische Datenbanken, Porto, Telefongebühren, Zeitungen, Briefpapier, Präsente für Vereine, Verbände, Informationsschreiben, Anzeigen, Zuschüsse für Besuchergruppen usw.) gibt es vom Europäischen Parlament eine monatliche, steuerfreie Kostenvergütung in Höhe von 4.950,00 €. Mit dieser Zahlung geht das Werbungskostenverbot für die Steuererklärung einher, bei der somit keine Ausgaben abzusetzen sind. 

2) Zur Erstattung der Kosten für Unterbringung (z.B. Hotel Straßburg: Ca. 140,00 € pro Tag oder Wohnbeteiligung Brüssel: Ca. 680,00 € im Monat), Verpflegung und anderer Kosten (Verkehrsmittel usw.) an offiziellen Sitzungstagen in Brüssel oder Straßburg, an denen der Abgeordnete belegbar aus dienstlichen Gründen anwesend ist, erhält der MdEP ein Tagegeld in Höhe von 350,00 €. 

3) Die Reisekosten der An- und Abreise zu offiziellen Sitzungen des EP, an denen der Abgeordnete teilnimmt, werden unter Vorlage von Belegen bei Bahn- und Flugreisen entsprechend der Ticketkosten und bei Autofahrten die direkte km-Verbindung Wohnort - Dienstort mit 0,58 € pro Kilometer erstattet. 

4) Zur Erstattung von Reisekosten in Ausübung des Mandates (z.B. Vortrag, Informationsveranstaltung) stehen dem Abgeordneten jährlich 4.886,00 € zur Verfügung. Die Auszahlung erfolgt nur gegen Vorlage des Fahr- oder Flugscheines und bei Vorlage eines ordnungsgemäßen Nachweises (Einladung). 

5) Wie die Bundestagsabgeordneten auch, bekommen deutsche EPAbgeordnete eine Freifahrtberechtigung der Deutschen Bahn AG, für die Strecken innerhalb Deutschlands zur Ausübung des Mandates. Hinzu kommt eine Erstattung von innerdeutschen Flügen zur Ausübung des Mandates, wenn eine Einladung vorliegt. 

6) Zur Deckung der Personalkosten eines oder mehrerer Mitarbeiter/innen wird eine Sekretariatszulage gezahlt, bis maximal 29.557,00 € im Monat. Sie steht dem Abgeordneten nicht direkt zur Verfügung und hat auch keinen Zugriff darauf. Aus der Zulage müssen sämtliche Brutto-Kosten (Gehalt, Steuern, Arbeitgeberanteile der Sozialversicherung, Verwaltung etc.) gezahlt werden. Zurzeit werden aus meiner Sekretariatszulage zwei wissenschaftliche Mitarbeiter/innen in Brüssel und ein wissenschaftlicher Mitarbeiter, eine Geschäftsführerin und eine Werkstudentin in Hannover bezahlt. 

C) Versorgung: Ich bekomme für die Krankenversorgung Leistungen gemäß der Beihilferegelung des Europäischen Parlamentes (66% der Kosten). Nach mehr als acht Jahren Parlamentszugehörigkeit habe ich, gemäß der Altersversorgungsregelung für Bundestagsabgeordnete, Ansprüche auf eine Altersversorgung erwirkt, die nach dem Erreichen des Pensionseintrittsalters wirksam wird. 

D) Sonstige Tätigkeiten: Für die Tätigkeit als Lehrbeauftragter an der Universität Hamburg, zur Durchführung der Lehrveranstaltung "EU External Economic Policy", vom 01.04.2023 bis zum 30.09.2023, habe ich eine Lehrveranstaltungsvergütung in Höhe von 2.400,00 € erhalten. Darüber hinaus übe ich keine sonstigen Funktionen oder Tätigkeiten aus, für die Entgelte gezahlt werden. Auch habe ich keine Beraterverträge oder ähnliches. Ich bekomme für meine Abgeordnetentätigkeit keine weiteren Geld- oder Sachzuwendungen, auch werden mir keine weiteren Assistenten von Dritten bezahlt. Insofern erhalte ich aufgrund meiner Abgeordnetentätigkeit nur die durch gesetzliche Vorgaben festgesetzten Einkünfte. Darüber hinaus beziehe ich Mieteinkünfte aus geerbten Gebäuden. Weiterhin bin ich ehrenamtlich Vorsitzender des gemeinnützigen Fördervereins Mobile Welten e.V.. Ich erhalte für diese Tätigkeit keine finanziellen Leistungen. 
 

Bernd Lange, 
Mitglied des Europäischen Parlaments