Neues Rahmenabkommen zwischen Europäischem Parlament und EU-Kommission

Das Europäische Parlament hat heute im Plenum finales grünes Licht für die neue Rahmenvereinbarung zwischen dem Europäischen Parlament (EP) und der Europäischen Kommission (COM) gegeben. Diese regelt die Zusammenarbeit zwischen den beiden Institutionen in Gesetzgebungs-, Haushalts- und politischen Angelegenheiten.

Die Verhandlungen über die überarbeitete Rahmenvereinbarung, die für das EP vom CCC-Vorsitzenden und dem AFCO-Vorsitzenden gemeinsam geführt wurden, wurden Anfang September 2025 abgeschlossen. 

Dazu der niedersächsische SPD-Europaabgeordnete, Vorsitzende des EP-Handelsausschusses und Co-Verhandlungsführer des Europäischen Parlaments für das neue Rahmenabkommen, Bernd Lange:

„Das neue Rahmenabkommen stärkt Transparenz und Rechenschaftspflicht der COM sowie die Zusammenarbeit und den Dialog zwischen den beiden Institutionen. Es ist damit ein sichtbarer institutioneller Fortschritt für das Europäische Parlament. Es stärkt unser indirektes Initiativrecht einschließlich der Möglichkeit, bestehende Rechtsvorschriften zu ändern oder aufzuheben.

Das Update war dringend nötig, denn die letzte Überarbeitung fand im Jahr 2014 statt. Seitdem hat sich die Zusammenarbeit allein schon aufgrund der diversen Krisen – etwa während der COVID-Pandemie oder infolge des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine – grundlegend verändert. Dem trägt das neue Abkommen auch Rechnung, indem strenge Bedingungen für die Anwendung von Artikel 122 AEUV durch die Europäische Kommission festgelegt werden. Außerdem wird die Kommission verpflichtet, nach der Annahme von in Ausnahme- bzw. Notfällen auf Grundlage dieses Artikels vorgeschlagenen Rechtsakten unverzüglich eine umfassende Begründung sowie detaillierte Informationen vorzulegen.

Darüber hinaus hat das EP nun gestärkte Rechte und damit wirklichen Einfluss auf sämtlichen Ebenen von Handelsgesprächen und internationalen Verhandlungen. Dadurch werden demokratische Rechenschaftspflicht und Transparenz in der Außenpolitik gefördert. Das ist ein großer Schritt nach vorn.

Zudem wurden neue Bestimmungen zum Grundsatz der Gleichbehandlung von Parlament und Rat vereinbart. Besonders der Grundsatz der Gleichbehandlung – also das Versprechen der COM, dafür zu sorgen, dass Rat und EP im Gesetzgebungsprozess gleichbehandelt werden – sowie der größere Einfluss des EP auf internationale Abkommen sind den Mitgliedstaaten im Rat ein großer Dorn im Auge. Ihren Ärger haben sie in einem Brief an Metsola und von der Leyen zum Ausdruck gebracht. Sie behalten sich sogar das Recht vor, deshalb vor den EuGH zu ziehen. Allein dieser Brief ist bereits Beweis genug, dass das neue Rahmenabkommen Zähne hat und einen großen Schritt nach vorn darstellt.“