Um Klimawandel und Artenschwund entgegenzuwirken, müssen Unternehmen künftig sicherstellen, dass für Produkte, die in der EU verkauft werden, Wälder weder abgeholzt noch geschädigt wurden.

  • Von 1990 und 2020 wurden Waldflächen abgeholzt, die größer waren als die Fläche der EU, wobei der Verbrauch in der EU für rund 10 % der Verluste verantwortlich ist
  • Neue Regeln gelten für Holz, Holzkohle, Kaffee, Kakao, Kautschuk, Palmöl, Rinder, Soja und Druckerzeugnisse
  • Menschenrechte und die Rechte indigener Völker als zusätzliche Anforderungen

Einfuhren aus bestimmten Ländern bzw. Einfuhren bestimmter Rohstoffe werden zwar nicht verboten, doch dürfen Unternehmen Produkte nur dann in der EU verkaufen, wenn die entsprechenden Lieferanten eine sogenannte Sorgfaltserklärung abgegeben haben. Sie bestätigt, dass das jeweilige Produkt weder von einer Fläche stammt, die nach dem 31. Dezember 2020 abgeholzt wurde, noch nach dem 31. Dezember 2020 zur Schädigung von Wäldern und insbesondere von unersetzlichen Primärwäldern geführt hat.

Wie vom Parlament gefordert, müssen die Unternehmen auch nachweisen, dass diese Produkte den einschlägigen Rechtsvorschriften des Erzeugerlandes entsprechen. Das bedeutet, dass die Menschenrechte und die Rechte der betroffenen indigenen Völker geachtet werden müssen.

Erzeugnisse, für die die neuen Vorschriften gelten

Unter die neuen Rechtsvorschriften fallen – wie im ursprünglichen Kommissionsvorschlag vorgesehen – Rinder, Kakao, Kaffee, Palmöl, Soja und Holz, einschließlich der Produkte, die diese Rohstoffe enthalten, mit ihnen gefüttert oder aus ihnen hergestellt wurden (wie Leder, Schokolade und Möbel). Bei den Verhandlungen gelang es dem Parlament, die Vorschriften auch auf Kautschuk, Holzkohle, Druckerzeugnisse und einige Palmölderivate auszuweiten.

Das Parlament sorgte außerdem für eine umfassendere Definition der Waldschädigung. Sie schließt nun die Umwandlung von Primärwäldern oder natürlich nachwachsenden Wäldern in Plantagenwälder oder in andere bewaldete Flächen ein.

Je größer das Risiko, desto mehr Kontrollen gibt es

Die Kommission stuft innerhalb von 18 Monaten nach Inkrafttreten der Verordnung Länder oder Teile davon auf der Grundlage einer objektiven und transparenten Bewertung als Länder mit geringem, normalem oder hohem Risiko ein. Für Erzeugnisse aus Ländern mit geringem Risiko gilt ein vereinfachtes Verfahren zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht. Wie stark die Marktteilnehmer kontrolliert werden, richtet sich nach dem Risikoniveau des jeweiligen Landes: 9 % für Länder mit hohem Risiko, 3 % für Länder mit normalem Risiko und 1 % für Länder mit geringem Risiko.

Die zuständigen EU-Behörden haben Zugang zu Informationen, die die Unternehmen zur Verfügung stellen, z. B. zu den geografischen Koordinaten, und überprüfen mithilfe von Satellitenüberwachungsinstrumenten und DNA-Analysen, woher die Erzeugnisse stammen.

Die Sanktionen für Verstöße müssen verhältnismäßig und abschreckend sein, und die höchste Geldstrafe muss mindestens 4 % des gesamten Jahresumsatzes des verstoßenden Unternehmens oder Händlers in der EU betragen.

Die neuen Vorschriften wurden mit 552 zu 44 Stimmen bei 43 Enthaltungen angenommen. [...]

Nächste Schritte

Der Text muss nun auch vom Rat förmlich gebilligt werden. Anschließend wird er im Amtsblatt der EU veröffentlicht, und 20 Tage später tritt er in Kraft.

Hintergrundinformationen

Nach Schätzungen der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) wurden von 1990 bis 2020 insgesamt 420 Millionen Hektar Wald in landwirtschaftlich genutzte Fläche umgewandelt. Das entspricht einer Fläche, die größer ist als die gesamte EU. Der Verbrauch in der EU ist für etwa 10 % dieser weltweiten Entwaldung verantwortlich. Mehr als zwei Drittel davon entfallen auf Palmöl und Soja.

In den Verträgen der EU ist festgelegt, dass das Parlament die Kommission auffordern kann, Rechtsvorschriften vorzuschlagen. Im Oktober 2020 machte es davon mit Blick auf den Schutz der Wälder Gebrauch und forderte Vorschriften, um die von der EU verursachte weltweite Entwaldung zu stoppen. Am 6. Dezember 2022 einigte sich das Parlament mit den EU-Mitgliedstaaten auf die neuen Vorschriften.

Mit der Verabschiedung dieser Rechtsvorschriften reagiert das Parlament auf die Erwartungen der Bürger hinsichtlich der Durchsetzung der verantwortungsvollen Waldbewirtschaftung zum Schutz und zur Wiederherstellung der biologischen Vielfalt, wie sie in den Vorschlägen 5(1), 11(1), 1(1) und 2(5) der Schlussfolgerungen der Konferenz zur Zukunft Europas zum Ausdruck kommen."