Fit für 55: Parlament nimmt wichtige Gesetze an, um Klimaziel 2030 zu erreichen

Die Abgeordneten gaben grünes Licht für die Reform des Emissionshandelssystems, auch für Luft- und Seeverkehr, das CO2-Grenzausgleichssystem und den neuen Klima-Sozialfonds.
- Kostenlose Zuteilung von Zertifikaten im Emissionshandelssystem (EHS) soll ab 2026 schrittweise auslaufen
- Straßenverkehr und Gebäude ab 2027 im neuen EHS II
- Neues Instrument zur Verhinderung der Verlagerung von CO2-Emissionen soll Industrie in der EU schützen und Klimaschutz weltweit vorantreiben
- Klima-Sozialfonds zur Eindämmung von Energie- und Mobilitätsarmut
Am Dienstag stimmte das Parlament den Einigungen zu, die man Ende 2022 mit den Mitgliedstaaten zu mehreren Vorschriften des Klimaschutzpakets „Fit für 55“ erzielt hatte. Die EU will damit die Treibhausgasemissionen bis 2030 erheblich senken, nämlich um mindestens 55 % gegenüber dem Stand von 1990. Dies ist auch im Europäischen Klimagesetz vorgesehen.
Reform des Emissionshandelssystems
Das Parlament nahm die Reform des
Emissionshandelssystems (EHS) mit 413 zu 167 Stimmen bei 57 Enthaltungen
an. Damit werden die Ziele des EHS noch ehrgeiziger, denn in den
Wirtschaftszweigen, für die das System gilt, müssen die Emissionen bis
2030 um 62 % im Vergleich zu 2005 gesenkt werden. Außerdem wird die
kostenlose Zuteilung von Zertifikaten von 2026 bis 2034 schrittweise
eingestellt und ein eigenes neues EHS II für Kraftstoffe aus
Straßenverkehr und Gebäuden geschaffen. Bis 2027 (oder 2028, wenn die
Energiepreise außergewöhnlich hoch sein sollten) wird auch ein Preis für
Treibhausgasemissionen aus diesen Bereichen festgelegt.
Mehr Informationen zur EHS-Reform finden Sie in der Pressemitteilung zur Einigung mit den EU-Mitgliedstaaten.
Das Parlament stimmte auch dafür, erstmals Treibhausgasemissionen aus dem Seeverkehr im EHS zu berücksichtigen (mit 500 zu 131 Stimmen bei 11 Enthaltungen) und das Emissionshandelssystem für den Luftverkehr zu überarbeiten
(mit 463 zu 117 Stimmen bei 64 Enthaltungen). Damit wird die kostenlose
Zuteilung von Zertifikaten für den Luftverkehr bis 2026 schrittweise
eingestellt, und der Einsatz nachhaltiger Flugkraftstoffe wird
gefördert.
Neues Instrument zur Verhinderung der Verlagerung von CO2-Emissionen
Mit 487 zu 81 Stimmen bei 75
Enthaltungen nahm das Parlament die Vorschriften über das neue
CO2-Grenzausgleichssystem der EU an. Dieses System soll Anreize für
Drittstaaten setzen, ihre Klimaschutzziele höherzustecken. Es soll
außerdem dafür sorgen, dass Klimaschutzbemühungen in der EU und auf der
ganzen Welt nicht dadurch untergraben werden, dass die Produktion aus
der EU in Staaten mit weniger strengen Klimaschutzvorschriften verlagert
wird.
Das CO2-Grenzausgleichssystem der EU
gilt etwa für Eisen, Stahl, Zement, Aluminium, Düngemittel, Strom,
Wasserstoff und unter bestimmten Bedingungen auch für indirekte
Emissionen. Wer diese Waren einführen will, müsste die Differenz
zwischen dem im Produktionsland gezahlten CO2-Preis und dem höheren
Preis der CO2-Zertifikate im EU-Emissionshandelssystem ausgleichen.
Das CO2-Grenzausgleichssystem wird
zwischen 2026 und 2034 mit der gleichen Geschwindigkeit schrittweise
eingeführt, mit der die kostenlosen Zertifikate im
Emissionshandelssystem der EU schrittweise auslaufen.
Mehr Informationen zum CO2-Grenzausgleichssystem der EU finden Sie in der Pressemitteilung zur Einigung mit den EU-Mitgliedstaaten.
Klima-Sozialfonds zur Eindämmung von Energiearmut
Die Einigung mit den Mitgliedstaaten,
einen Klima-Sozialfonds einzurichten, der ab 2026 Gelder auszahlt, wurde
mit 521 zu 75 Stimmen und 43 Enthaltungen angenommen. Dieser Fonds soll
dafür sorgen, dass die Klimawende gerecht und sozial inklusiv gestaltet
wird. Er kommt finanziell schwächeren Haushalten, Kleinstunternehmen
und Verkehrsnutzern zugute, die besonders stark unter hohen Energie- und
Verkehrspreisen leiden. Nach seiner vollständigen Einrichtung wird der
Klima-Sozialfonds durch die Versteigerung von EHS-II-Zertifikaten
finanziert, was bis zu 65 Mrd. EUR einbringen soll. Weitere 25 % des
geschätzten Gesamtbudgets von 86,7 Mrd. EUR geben die Mitgliedstaaten.
Mehr Informationen zum Klima-Sozialfonds finden Sie in der Pressemitteilung zur Einigung mit den EU-Mitgliedstaaten.
Nächste Schritte
Die Texte müssen nun auch vom Rat
förmlich gebilligt werden. Anschließend werden sie im Amtsblatt der EU
veröffentlicht, und 20 Tage später treten sie in Kraft.
Mit der Verabschiedung dieser Rechtsakte
reagiert das Parlament auf die Erwartungen der Bürger an die EU, den
grünen Wandel zu vollenden und zu beschleunigen, wie dies in den
Vorschlägen 3(1), 3(8), 3(9), 11(1) und 11(7) der Schlussfolgerungen der Konferenz zur Zukunft Europas zum Ausdruck kommt.