Nachdem der Oberste Gerichtshof wesentliche Teile von Trumps Zöllen aufgehoben hat und die derzeitige Übergangsregelung am 24. Juli ausläuft, hat der US-Handelsbeauftragte (USTR) nun vorgeschlagen, zusätzliche Zölle in Höhe von 10 Prozent auf Importe aus der Europäischen Union zu erheben. Als Grund führt die Behörde an, dass die EU keine ausreichenden Maßnahmen gegen Produkte ergriffen habe, die unter Einsatz von Zwangsarbeit hergestellt wurden. Stellungnahmen können bis zum 6. Juli eingereicht werden, und am 7. Juli findet eine öffentliche Anhörung statt. Im Anschluss daran könnte die US-Regierung die Maßnahmen beschließen und damit versuchen, ihre bestehende Zollpolitik auf eine neue rechtliche Grundlage zu stellen.

Dazu Bernd Lange, SPD-Europaabgeordneter und Vorsitzender des Handelsausschusses des Europäischen Parlaments:

„Diese Untersuchung und vor allem ihre Ergebnisse waren weitgehend zu erwarten. Sie kamen also mit Ansage, sind aber deswegen trotzdem nicht weniger absurd. Nach dem Schlag durch den Obersten Gerichtshof sucht die US-Regierung aktiv nach einer neuen Rechtsgrundlage für ihre willkürliche Zollpolitik, doch das erweist sich als komplex. Zu diesem Zweck wird nun jeder erdenkliche Vorwand genutzt, um bestehende Zölle zu rechtfertigen oder neue vorzubereiten. Der Ansatz folgt dabei dem Motto: Was nicht passt, wird passend gemacht. Dabei werden Senat und Repräsentantenhaus faktisch vor vollendete Tatsachen gestellt.

Die Vorwürfe sind schlichtweg aus der Luft gegriffen. Im Jahr 2024 verabschiedete die Europäische Union die weltweit strengsten und fortschrittlichsten Rechtsvorschriften, die den Vertrieb von Produkten, die unter Einsatz von Zwangsarbeit hergestellt wurden, auf dem Unionsmarkt sowie deren Ausfuhr aus dem Unionsmarkt verbieten, unabhängig vom Sektor, der Herkunft und davon, ob es sich um inländische oder importierte Waren handelt.

Die Europäische Kommission, die zuständigen nationalen Behörden und die Unternehmen bereiten sich bereits auf die neuen Anforderungen vor, um Lieferketten transparenter zu gestalten, Risiken zu identifizieren und Gegenmaßnahmen nachzuweisen. Die Europäische Kommission wird bis zum 14. Juni Leitlinien für zuständige Behörden und Wirtschaftsakteure veröffentlichen, um eine harmonisierte und einheitliche Anwendung des Verbots in der gesamten Europäischen Union sicherzustellen.

Bis zu diesem Datum wird die Kommission außerdem eine öffentliche Datenbank einrichten, die indikative, nicht erschöpfende, evidenzbasierte, überprüfbare und regelmäßig aktualisierte Informationen über Risiken von Zwangsarbeit in bestimmten geografischen Gebieten oder in Bezug auf bestimmte Produkte oder Produktgruppen bereitstellt, einschließlich der von staatlichen Behörden auferlegten Zwangsarbeit.

Die Behauptung, die EU würde nicht ausreichend gegen Zwangsarbeit vorgehen, hält keiner ernsthaften Prüfung stand. Wer sich mit den Fakten beschäftigt, weiß, dass die Europäische Union hier weltweit Maßstäbe setzt.

Die entscheidende Frage wird nun sein, ob der vorgeschlagene Zollsatz von 10 % unter die Vereinbarungen des EU-US-Turnberry-Abkommens fällt. Schließlich würden die regulären Meistbegünstigungszölle (MFN) zusätzlich zu den vorgeschlagenen 10 % erhoben werden. Für zahlreiche Produkte könnten die Gesamtzollsätze damit oberhalb der im Turnberry-Abkommen vereinbarten Grenze von 15 % liegen.

Für uns ist klar: Alles, was über die in Schottland vereinbarten 15 % hinausgeht, ist inakzeptabel. Dies gilt natürlich auch für die laufenden Untersuchungen zu angeblichen Überkapazitäten. Die USA sollten daher sehr sorgfältig darüber nachdenken, was sie tatsächlich tun werden, wenn der derzeitige Rechtsrahmen nach dem 24. Juli ausläuft.“