EU-Richter räumen Vorbehalt gegen CETA-Schiedsgerichte aus
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CETA kann in Kraft treten. Die von Belgien vorgebrachten Enwände gegen die Investions-Gerichtsbarkeit wurden von den höchsten EU-Richtern in einem Gutachten ausgeräumt. Damit steht dem Inkrafttreten des europäisch-kanadischen Handelsabkommen juristisch nichts mehr im Wege. „Das von den Sozialdemokraten im EU-Parlament durchgesetzte öffentliche Gerichtshofsystem hat die höchste juristische Prüfung bestanden.", erklärte der Handelsausschuss-Vorsitzende im Europäischen Parlament, Bernd Lange.