Neue Zollabgabe ab Mittwoch in Kraft

Ab diesem Mittwoch, 1. Juli gilt in der Europäischen Union erstmals eine pauschale Drei-Euro-Zollabgabe auf Waren in Kleinsendungen bis 150 Euro aus Drittstaaten. Damit reagiert die EU auf die drastisch gestiegene Billigpaket-Flut durch Online-Plattformen wie Temu, Shein und andere Anbieter. Die Maßnahme ist Teil der aktuellen Reform der EU-Zollunion und soll das Problem kurzfristig eindämmen, bis die 150-Euro-Zollfreigrenze 2028 endgültig wegfällt.

Dazu der niedersächsische SPD-Europaabgeordnete und Vorsitzende des EP-Handelsausschusses Bernd Lange:

„Es wurde höchste Zeit, dass Europa handelt und Zähne zeigt. Die Billigpaket-Flut aus Drittstaaten hat ein Ausmaß erreicht,. Seit 2022 hat sich die Zahl der Kleinsendungen mehr als vervierfacht: von 1,39 Milliarden auf 5,88 Milliarden im Jahr 2025. Das entspricht einem Plus von rund 323 Prozent. Allein zwischen 2024 und 2025 lag das Wachstum immer noch bei 26 Prozent. Die Tendenz zeigt also weiter nach oben. Das ist keine Randerscheinung mehr, kaum beherrschbar und normale Kontrollen sind nahezu unmöglich. Das ist bisher ein Geschäftsmodell auf Kosten fairer Wettbewerbsbedingungen, sicherer Produkte und funktionierender Kontrollen.

Die Drei-Euro-Zollabgabe ist deshalb ein wichtiger erster Schritt, um zu zeigen, dass die EU handlungsfähig ist, klar ist aber auch, dass die drei Euro allein das Problem nicht lösen. Der nächste wichtige Baustein ist deshalb die zusätzliche Bearbeitungsgebühr, die spätestens ab dem 1. November 2026 kommen soll. Kontrolle gibt es nicht zum Nulltarif. Zollbehörden brauchen Personal, ausreichende Finanzmittel und moderne digitale Werkzeuge, damit sie besser prüfen und riskante Sendungen gezielter herausfiltern können.

Der eigentliche Gamechanger bleibt aber der Wegfall der 150-Euro-Zollfreigrenze zum 1. Juli 2028. Dann wird das zentrale Schlupfloch endgültig geschlossen. Die Richtung ist somit klar: erst die Drei-Euro-Abgabe, dann die Bearbeitungsgebühr, dann das Ende der Sonderbehandlung. Europa zieht Schritt für Schritt klare Leitplanken ein.

Gleichzeitig dürfen wir nicht so tun, als wäre damit alles erledigt. Zölle und Gebühren decken nur eine Seite des Problems ab. Es geht auch um fairen Wettbewerb und Verbraucherschutz. Produkte, die in Europa verkauft werden, müssen europäischen Sicherheits-, Umwelt- und Qualitätsstandards entsprechen. Genau daran gibt es erhebliche Zweifel. Die laufenden Untersuchungen gegen Temu und Shein zeigen, dass hier weiter großer Handlungsbedarf besteht.

Ein zentraler Punkt der Zollreform ist deshalb auch, dass Online-Plattformen viel stärker in die Verantwortung genommen werden. Künftig werden Plattformen und Verkäufer aus Drittstaaten als Importeure gelten. Sie müssen die relevanten Daten bereitstellen, Zölle und Abgaben zahlen oder garantieren und dafür einstehen, dass ihre Produkte unseren Sicherheits-, Umwelt- und Qualitätsstandards entsprechen. Wer Waren auf dem europäischen Markt anbietet, übernimmt Verantwortung. Diese Verantwortung darf nicht länger auf Verbraucherinnen und Verbraucher, Paketdienste oder überlastete Zollbehörden abgewälzt werden. Es kann nicht sein, dass Händlerinnen und Händler in Europa alle Regeln einhalten müssen, während Billigplattformen Waren in Milliardenhöhe durch kaum kontrollierbare Strukturen in den Binnenmarkt bringen. Wer in Europa Geschäfte macht, muss sich an unsere Regeln halten. Ohne Ausnahmen und ohne Tricks. 

Jetzt kommt es auf eine konsequente Umsetzung der Zollreform an. Die Bearbeitungsgebühr muss kommen, die Zollbehörden müssen besser ausgestattet werden, der europäische Daten-Hub muss zügig aufgebaut werden und die laufenden Verfahren gegen Plattformen müssen zeigen, dass Europa seine Regeln auch tatsächlich durchsetzt. Nur dann wird aus den ersten Schritten ein klarer Kurswechsel gegen die Billigpakete-Flut.“