„Vertrauen ist gut, Sicherheitsnetz ist besser“ – Umsetzung des EU-US-Turnberry-Abkommens ab morgen in Kraft
Mit der heutigen Veröffentlichung der Umsetzungsverordnung im Amtsblatt der Europäischen Union werden die Zollpräferenzen für US-Produkte ab morgen wirksam. Kern der Regelung ist der weitgehende zollfreie Zugang für US-Industriegüter zum europäischen Binnenmarkt.
Dazu erklärt der niedersächsische SPD-Europaabgeordnete und Vorsitzende des Handelsausschusses im Europäischen Parlament sowie Verhandlungsführer für die Umsetzung des EU-US-Deals, Bernd Lange:
„Mit dem Inkrafttreten der Zollpräferenzen tritt gleichzeitig auch das Sicherheitsnetz in Kraft, das das Europäische Parlament durchgesetzt hat. Die europäischen Zugeständnisse sind kein Blankoscheck. Sie sind an klare Bedingungen geknüpft und damit ausdrücklich nicht in Stein gemeißelt. Das sollte auch Donald Trump wissen.
Die zentrale Voraussetzung ist eindeutig. Die US-Regierung muss sich an die Vereinbarungen von Turnberry halten. Das bedeutet insbesondere, dass keine neuen Zölle eingeführt oder bestehende erhöht werden dürfen. Geschieht das dennoch, können die gewährten Zollpräferenzen ausgesetzt werden. Genau dafür haben wir das Sicherheitsnetz im Gesetzgebungsverfahren durchgesetzt. Das Europäische Parlament wird seiner demokratischen Kontrollfunktion konsequent nachkommen.
Die jüngsten Drohungen von Donald Trump zeigen leider, dass er seine Strategie, Zölle als politisches Druckmittel einzusetzen, trotz der jüngsten Gerichtsentscheidungen in den USA offensichtlich nicht aufgegeben hat. Er macht einfach weiter, als wäre nichts geschehen. Europa ist jedoch keineswegs wehrlos. Wir verfügen über einen breiten Werkzeugkasten handelspolitischer Schutzinstrumente. Dazu gehört selbstverständlich auch das Instrument gegen wirtschaftliche Zwangsmaßnahmen Dritter, das Anti-Coercion-Instrument.
Es ist gut, dass wir mit dieser Umsetzungsgesetzgebung noch einmal unmissverständlich klargestellt haben, dass Europa auf willkürliche Maßnahmen aus Washington reagieren kann. Sollten aus den aktuellen Drohungen konkrete Maßnahmen werden, werden wir für Gegenmaßnahmen bereit sein. Ob diese auf Grundlage des Anti-Coercion-Instruments oder auf Grundlage der neuen Umsetzungsgesetzgebung erfolgen, wird von der jeweiligen Situation abhängen.
Die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten sind deshalb gut beraten, das derzeit bis zum 6. August ausgesetzte Paket möglicher Gegenmaßnahmen im Umfang von rund 90 Milliarden Euro weder vorzeitig zu verlängern noch über einen Zeitraum von sechs Monaten hinaus.
Jeder hatte gehofft, dass nach Abschluss der parlamentarischen Arbeiten ruhigere Zeiten anbrechen würden. Leider deutet derzeit wenig darauf hin. Deshalb müssen wir vorbereitet sein und im Zweifel schnell handeln können. Ich hätte mir eine andere Entwicklung gewünscht. Aber Hoffnung und blindes Vertrauen können keine handelspolitische Strategie sein. Unser Auftrag ist es schließlich, europäische Interessen wirksam zu schützen.“