„Die Luft für Billigpaketeflut wird noch dünner – ab 1. November neue EU-weite Bearbeitungsgebühr“
Ab dem 1. November gilt EU-weit eine neue Bearbeitungsgebühr von zwei Euro pro Warenposition für Kleinsendungen aus Drittstaaten. Für den niedersächsischen SPD-Europaabgeordneten und Vorsitzenden des Handelsausschusses des Europäischen Parlaments, Bernd Lange, ist dies der nächste wichtige Schritt gegen die Flut von Billigpaketen aus Drittstaaten:
„Es wurde höchste Zeit, dass Europa handelt und Zähne zeigt. Die Billigpaketeflut hat inzwischen ein kaum beherrschbares Ausmaß erreicht. Seit 2022 hat sich die Zahl der Kleinsendungen mehr als vervierfacht: von 1,39 Milliarden auf 5,88 Milliarden im Jahr 2025. Ein Plus von 323 Prozent! Allein im vergangenen Jahr lag das Wachstum noch bei 26 Prozent. Normale Kontrollen sind angesichts dieser Masse nahezu unmöglich. Das bisherige Geschäftsmodell geht auf Kosten fairer Wettbewerbsbedingungen, sicherer Produkte und funktionierender Kontrollen.
Mit der neuen Bearbeitungsgebühr wird die Luft für die Billigpaketeflut jetzt noch dünner. Nach dem pauschalen Zoll von drei Euro, der bereits seit dem 1. Juli gilt, folgt damit der nächste wichtige Schritt. Die EU hat für ihre Verhältnisse bemerkenswert schnell gehandelt und einen Riegel vorgeschoben. Und erste Zahlen zeigen bereits, dass die Maßnahmen greifen: In Belgien ist die Zahl der Zollanmeldungen für Kleinsendungen zwischen Juli und September im Vergleich zum Vorjahr um 65 Prozent zurückgegangen. In den Niederlanden beträgt der Rückgang seit Einführung des Pauschalzolls 46 Prozent, in Polen rund 50 Prozent. Das sind deutliche Signale.
Kontrolle gibt es nicht zum Nulltarif. Deshalb werden die Versender jetzt stärker an den Kosten beteiligt. Unsere Zollbehörden brauchen ausreichend Personal, finanzielle Mittel und moderne digitale Werkzeuge, um riskante Sendungen gezielter herausfiltern zu können. Es kann nicht sein, dass die Allgemeinheit für diese Kosten aufkommt, während große Online-Plattformen Milliardengeschäfte machen.
Der nächste große Meilenstein folgt am 1. Juli 2028. Dann wird der bisherige pauschale Zoll durch die regulären Zollsätze ersetzt und die Sonderbehandlung von Kleinsendungen endgültig beendet. Die Richtung ist klar: Erst der Drei-Euro-Zoll, dann die Bearbeitungsgebühr und schließlich die reguläre Verzollung. Europa zieht Schritt für Schritt klare Leitplanken ein.
Doch Zölle und Gebühren allein reichen nicht aus. Es geht auch um fairen Wettbewerb und Verbraucherschutz. Produkte, die in Europa verkauft werden, müssen unseren Sicherheits-, Umwelt- und Qualitätsstandards entsprechen. Die laufenden Untersuchungen gegen Temu und Shein zeigen, dass hier weiterhin erheblicher Handlungsbedarf besteht.
Ein zentraler Bestandteil der Zollreform ist deshalb, dass Online-Plattformen und Verkäufer aus Drittstaaten künftig als Importeure stärker in die Verantwortung genommen werden. Sie müssen die notwendigen Daten bereitstellen, für Zölle und Abgaben einstehen und die Einhaltung unserer Regeln gewährleisten. Diese Verantwortung darf nicht länger auf Verbraucherinnen und Verbraucher, Paketdienste oder überlastete Zollbehörden abgewälzt werden. Wer in Europa Geschäfte macht, muss sich an unsere Regeln halten. Ohne Ausnahmen und ohne Tricks.
Jetzt kommt es aber auch darauf an, die Zollreform konsequent umzusetzen, die Zollbehörden zu stärken und den europäischen Zolldaten-Hub zügig aufzubauen. Nur dann wird aus den bisherigen Schritten ein dauerhafter Kurswechsel gegen die Billigpaketeflut.“