Die Europäische Kommission hat gestern ihren Vorschlag für eine umfassende Reform des europäischen öffentlichen Vergaberechts vorgestellt. Der Vorschlag wird voraussichtlich u. a. vorsehen, die bislang getrennten Richtlinien für klassische öffentliche Aufträge, Sektorenvergaben und Konzessionen durch eine einheitliche, unmittelbar geltende EU-Verordnung zu ersetzen. Zudem soll die öffentliche Beschaffung stärker als strategisches Instrument für Wettbewerbsfähigkeit, Innovation, wirtschaftliche Sicherheit sowie ökologische und soziale Ziele genutzt werden.

Dazu der niedersächsische SPD-Europaabgeordnete und Vorsitzende des EP-Handelsausschusses Bernd Lange:

„Es war an der Zeit, die öffentliche Auftragsvergabe endlich auch strategischer als wichtiges Instrument für eine aktive Industriepolitik zu nutzen. Das bedeutet zusätzlichen Rückenwind. Bei einem Volumen von rund 15 Prozent des europäischen BIP kann sie eine enorme Hebelwirkung entfalten. Gerade beim Aufbau von Leitmärkten für innovative, klimafreundliche und hochwertige Produkte kann der Staat als Nachfrager einen wichtigen Impuls setzen.

Aber öffentliche Beschaffung ist nicht der heilige Gral zur Rettung der Industriepolitik und darf jetzt nicht zum neuen Allheilmittel erklärt werden. Wettbewerbsfähigkeit entsteht nicht allein dadurch, dass der Staat europäisch einkauft. Für die neuen Vergaberegeln gilt wie für den IAA: Wir dürfen sie nicht mit einer Erwartungshaltung überfrachten, die sie gar nicht erfüllen können und die uns dann später auf die Füße fällt.

Der Wechsel von ‚so günstig wie möglich‘ hin zu stärker qualitätsorientierter Vergabe war längst überfällig. Genau das war eigentlich schon ein Ziel der letzten Reform von 2014. In der Praxis ist es aber nicht wirklich gelungen. Deshalb ist es richtig, dass künftig das beste Preis-Leistungs-Verhältnis stärker in den Mittelpunkt rückt und so qualitative Kriterien wie soziale, ökologische, innovative sowie Sicherheits- und Resilienzaspekte ein deutlich größeres Gewicht bekommen. Aber der Erfolg dieses Paradigmenwechsels steht und fällt mit der verpflichtenden Berücksichtigung dieser Kriterien. Das System der Freiwilligkeit hat nicht funktioniert.

Positiv ist auch, dass der Vorschlag ausdrücklich Fair Trade als mögliches auftragsbezogenes Kriterium einschließlich von Mindestpreisen vorsehen soll. Wichtig ist allerdings auch hier, dass die Umwelt- und Sozialkriterien nicht überwiegend Kann-Bestimmungen bleiben. Wenn wir die enorme Hebelwirkung der öffentlichen Beschaffung auch zur Förderung von Nachhaltigkeit nutzen wollen, muss aus dem ‚kann‘ an den entscheidenden Stellen stärker ein ‚muss‘ werden.

Besonderes Augenmerk müssen wir auf die geplanten Regeln zur European Preference und zum Zugang von Unternehmen aus Drittstaaten legen. Hier müssen wir die richtige Balance finden. Natürlich dürfen und müssen wir öffentliche Beschaffung nutzen, um strategische Abhängigkeiten zu reduzieren, europäische Wertschöpfung zu stärken und unsere industrielle Basis zu schützen. Gleichzeitig lebt Europa von offenen Märkten und starken Partnerschaften. Wir dürfen unseren Partnern nicht einfach die Tür vor der Nase zuschlagen oder die Kriterien so restriktiv setzen, dass es de facto eine Schließung unseres Marktes durch die Hintertür ist.

Europäische Industriepolitik muss WTO-kompatibel bleiben. Gerade eine exportorientierte Wirtschaft wie die europäische hätte beim Verlassen der regelbasierten Ordnung viel zu verlieren. Deswegen sollte sichergestellt sein, dass sich die neue Verordnung in Übereinstimmung mit dem Agreement on Government Procurement (GPA) im Rahmen der WTO befindet.

Mehr strategische Beschaffung: ja. Mehr Qualität und mehr europäische Wertschöpfung: ja. Aber nicht um den Preis neuer Abschottung. Eine aktive europäische Industriepolitik und offene, regelbasierte Märkte sind kein Widerspruch. Genau diese Balance müssen wir jetzt im Gesetzgebungsverfahren sicherstellen.“

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