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Als erster Europaabgeordneter habe ich meine Einkünfte bereits 1995 veröffentlicht, und diese Tradition behalte ich natürlich bei und halte die Erklärungen aktuell (01.08.2020)

a) Entschädigung (Diäten = private Einkünfte)

Die Europaabgeordneten erhalten die Diäten entweder vom Europäischen Parlament (neue System) oder von den nationalen Parlamenten der Mitgliedstaaten (altes System) entsprechend der Diätenhöhe der nationalen Parlamentarier. Ich unterliege dem deutschen System, erhalte also das gleiche Gehalt wie ein Abgeordneter des Deutschen Bundestags. Dies sind zur Zeit: 10.055,84 € brutto; 12 mal jährlich ohne Urlaubs- oder Weihnachtsgeld oder sonstige Zuschläge wie z.B. Ortszuschlag. (Zum Vergleich A 16 (Ministerialrat) ca. 7000,00 € Grundgehalt (Je nach Altersstufe) + Zuschläge; B 6 (Ministerialdirigent oder hauptamtlicher Bürgermeister bei 40.000 bis 60.000 Einwohner) 9888.54 € (Niedersachsen) 10289.32 € (Bund) Grundgehalt + Zuschläge und ein Lobbyist eines deutschen Großunternehmens in Brüssel deutlich über 10.000 € monatlich). Das Gehalt muss natürlich ganz regulär in Deutschland versteuert werden. Von den Nettobezügen zahle ich monatlich an die SPD: 303,30 € regulären Beitrag, 350,00 € Sonderbeitrag an den SPD-Bezirk Hannover, 300,00 € an die SPD-Gruppe im EP, 150 € Sonderbeitrag an den SPD Landesverband Niedersachsen sowie 320 € Spenden an regionale Gliederungen. Außerdem sind hiervon natürlich auch z.B. die Kranken-/Pflege-/ Unfallversicherung (ca. 300 € mtl.), IG Metall-Beitrag (67,77 mtl.), Vereinsbeiträge usw. zu bezahlen.

b) Amtsausstattung (Erstattungen für dienstliche Aufwendungen)

1) Zur Begleichung der Sachausgaben (z.B. Büromiete Hannover 887,20 € inkl. Nebenkosten, Büroausstattung Büro in Hannover und Büro in Brüssel, Computer, Fax, elektronische Datenbanken, Porto, Telefongebühren, Zeitungen, Briefpapier, Präsente für Vereine, Verbände, Informationsschreiben, Anzeigen, Zuschüsse für Besuchergruppen usw.) gibt es vom Europäischen Parlament eine monatliche steuerfreie Kostenvergütung von 4563,00 €. Mit dieser Zahlung geht das Werbungskostenverbot für die Steuererklärung einher, bei der somit keine Ausgaben abzusetzen sind.
2) Zur Erstattung der Kosten für Unterbringung (z.B. Hotel Straßburg: ca. 100 € pro Tag oder Wohnbeteiligung Brüssel: ca. 650 € im Monat), Verpflegung und anderer Kosten (Verkehrsmittel usw.) an offiziellen Sitzungstagen in Brüssel oder Straßburg, an denen der Abgeordnete anwesend ist, gibt es ein Tagegeld in Höhe von 323,00 €.
3) Die Reisekosten der An- und Abreise zu offiziellen Sitzungen des EP, an denen der Abgeordnete teilnimmt, werden unter Vorlage von Belegen bei Bahn- und Flugreisen entsprechend der Ticketkosten und bei Autofahrten die direkte Km-Verbindung Wohnort - Dienstort mit 0,53 € pro Kilometer erstattet.
4) Zur Erstattung von Reisekosten in Ausübung des Mandates innerhalb der Europäischen Union (z.B. Vortrag, Informationsveranstaltung) stehen dem Abgeordneten jährlich 4.503,00 € zur Verfügung. Die Auszahlung erfolgt nur gegen Vorlage des Fahr- oder Flugscheines und bei Vorlage eines ordnungsgemäßen Nachweises (Einladung).
5) Wie die Bundestagsabgeordneten auch, bekommen deutsche EP-Abgeordnete eine Freifahrtberechtigung der Deutschen Bahn AG für die Strecken innerhalb Deutschlands zur Ausübung des Mandates. Hinzu kommt eine Erstattung von innerdeutschen Flügen zur Ausübung des Mandates, wenn eine Einladung vorliegt.
6) Zur Deckung der Personalkosten eines oder mehrerer Mitarbeiter/innen wird eine Sekretariatszulage gezahlt bis maximal 25.442,00 € im Monat. Sie steht dem Abgeordneten nicht direkt zur Verfügung und er hat auch keinen Zugriff darauf. Aus der Zulage müssen sämtliche Brutto-Kosten (Gehalt, Steuern, Arbeitgeberanteile der Sozialversicherung etc.) gezahlt werden. Zur Zeit werden aus meiner Sekretariatszulage drei wissenschaftliche Mitarbeiter_innen in Brüssel und ein wissenschaftliche Mitarbeiter, eine Geschäftsführerin und eine studentische Hilfskraft n Hannover bezahlt.

c) Versorgung

Ich bekomme für die Krankenversorgung Leistungen gemäß der Beihilferegelung des Europäischen Parlamentes (66% der Kosten). Nach mehr als acht Jahren Parlamentszugehörigkeit habe ich gemäß der Altersversorgungsregelung für Bundestagsabgeordnete Ansprüche auf eine Altersversorgung erwirkt, die nach dem Erreichen des Pensionseintrittsalters wirksam werden. Darüber hinaus werde ich keine Pensionsleistungen aufgrund der Abgeordnetentätigkeit erhalten.

d) Sonstige Tätigkeiten

Für die Tätigkeit als Lehrbeauftragter an der Universität Hamburg zur Durchführung der Lehrveranstaltung "EU External Economic Policy" vom 01.04.2023 bis zum 30.09.2023 erhalte ich eine Lehrveranstaltungsvergütung von 2.400,00 €.
Darüber hinaus übe ich keine sonstigen Funktionen oder Tätigkeiten aus für die Entgelte gezahlt werden und habe auch keine Beraterverträge oder ähnliches. Ich bekomme für meine Abgeordnetentätigkeit keine weiteren Geld- oder Sachzuwendungen, auch werden mir keine weiteren Assistenten von Dritten bezahlt. Insofern erhalte ich aufgrund meiner Abgeordnetentätigkeit nur die durch gesetzliche Vorgaben festgesetzten Einkünfte. Darüber hinaus beziehe ich Mieteinkünfte aus geerbten Gebäuden.

Weiterhin bin ich ehrenamtlich Vorsitzender des gemeinnützigen Fördervereins Mobile Welten e.V.. Ich erhalte für diese Tätigkeit keine finanziellen Leistungen.

Stand 01.April 2023

Bernd Lange,
Mitglied des Europäischen Parlaments