"Arbeitnehmerrechte sichern": Handelsausschuss fordert Klarstellung zu EU-Japan-Abkommen
Der Handelsausschuss des Europäischen Parlaments hat am Montag, 5. November 2018 mit großer Mehrheit für eine Liste mit Forderungen an das EU-Japan-Abkommen gestimmt und seine grundsätzliche Unterstützung bekundet. "Richtig umgesetzt, kann das EU-Japan-Abkommen ein wichtiges Zeichen gegen nationale Alleingänge und Protektionismus setzen", sagt Bernd Lange, Handelsausschussvorsitzender des Europäischen Parlaments.
Handelsausschuss fordert Klarstellung zu EU-Japan-Abkommen
Der Handelsausschuss des Europäischen Parlaments hat am Montag, 5. November 2018 mit großer Mehrheit für eine Liste mit Forderungen an das EU-Japan-Abkommen gestimmt und seine grundsätzliche Unterstützung für faire Handelsvereinbarungen mit Tokio bekundet.
„Richtig umgesetzt, kann das EU-Japan-Abkommen ein wichtiges Zeichen gegen nationale Alleingänge und Protektionismus setzen“, sagt Bernd Lange von der Europa-SPD, Handelsausschussvorsitzender des Europäischen Parlaments. „US-Präsident Trump hat einen rücksichtlosen America-first-Kurs zu Lasten von langjährigen Partnern wie der Europäischen Union eingeschlagen. Diesem Kurs müssen wir uns in Europa entschieden widersetzen. Denn weltweiter Handel kann nur fair sein, wenn er auf Grundlage von klaren Regeln stattfindet, die Staaten auf Augenhöhe gemeinsam entwickeln. Verbraucherinnen und Verbraucher haben ein berechtigtes Interesse an hohen Schutzstandards und Preisen, die nicht durch eine einseitige Abschottungspolitik oder mangelnde Zusammenarbeit aufgebläht sind. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer brauchen eine verlässliche Absicherung ihrer Rechte, um ihre Gestaltungskraft zu stärken. Japan und die EU können mit einem guten Abkommen ein Zeichen für einen regelbasierten Handel in stürmischen Zeiten setzen.“
„Viele Themen sind in dem Abkommen bereits gut geregelt, das bietet eine gute Grundlage“, so Bernd Lange. „Wichtig ist die Ausnahme der gesamten öffentlichen Daseinsvorsorge von Verpflichtungen, diese zu liberalisieren sowie ein Regulierungsvorbehalt für bereits liberalisierte Dienstleistungen. Würde sich zum Beispiel die Stadt Braunschweig, wie Berlin es gemacht hat, entscheiden, die Wasserversorgung wieder unter öffentliche Kontrolle zu nehmen, bleibt dies immer möglich und bietet japanischen Investoren keine Grundlage für eine Klage. Viele weitere Forderungen von Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten sind in den Text eingeflossen. So beinhaltet der Vertrag erstmals ein Kapitel über gute Unternehmensführung sowie ein Kapitel zur Umsetzung des Pariser Klimaschutzabkommens.“
„Es gibt drei Aspekte des Abkommens, die wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten vor der Abstimmung im Europäischen Parlament geklärt haben möchten“, sagt Bernd Lange.
- „Japan hat zwei der acht sogenannten Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) noch nicht ratifiziert. Das betrifft die Beseitigung von Zwangsarbeit und das Verbot von Diskriminierung am Arbeitsplatz. Die japanische Regierung hat zu beiden Themen eine ministerielle Arbeitsgruppe eingerichtet. Wir werden deren Ergebnisse genau prüfen.“
- „Die Vereinbarungen müssen hinterher auch verbindlich und fair durchgesetzt werden. Ähnlich wie beim CETA-Abkommen mit Kanada ist eine Revisionsklausel für das Kapitel zur Nachhaltigkeit enthalten. Derzeit sind wir mit den Kanadiern im Gespräch darüber, wie die Rechte der Beteiligung der Zivilgesellschaft gesichert und verbessert werden können. Diese Anforderungen stellen wir auch an Japan.“
- „Bei Fragen des grenzüberschreitenden Datenverkehrs und personenbezogenen Daten muss selbstverständlich unsere europäische Datenschutzgrundverordnung gelten, damit die Bürgerinnen und Bürger verbindliche Schutzstandards genießen. Hier muss eine gegenseitige Anerkennung rechtssicher fertiggestellt werden.“
Über das Abkommen und die begleitende Resolution muss nun das Plenum des Europäischen Parlaments abstimmen, voraussichtlich im Dezember 2018. Das Abkommen kann nur mit einer Zustimmung des Europäischen Parlaments in Kraft treten.
Weitere Informationen: Büro Lange +32 2 28 45555 und Jan Rößmann +32 473 864 513 (Pressesprecher)