Es geht um Elektroschocker, Fußfesseln mit GPS-Funktion oder Pharmazeutika zur Vollstreckung von Hinrichtungen. Die Europäische Kommission hat eine Modernisierung der sogenannten Anti-Folter-Verordnung vorgeschlagen. Der Schritt war dringend notwendig, da sich die Techniken und Instrumente geändert haben, die zur Folter und Durchführung von Todesstrafen benutzt werden. Auch müssen sich die EU-Staaten stärker austauschen, um Versuche zu verhindern, Foltergüter aus EU-Staaten zu exportieren oder durch diese Länder zu schleusen. Nach Recherchen von Amnesty International haben 2014 mehr als 82 Prozent der Länder weltweit Folter eingesetzt. In 22 Nationen wurden 607 Menschen hingerichtet, allerdings ohne, dass der Bericht Staaten wie China, Nordkorea oder Syrien berücksichtigen konnte. Um zu verhindern, dass europäische Unternehmen diese Verbrechen in irgendeiner Form unterstützen, setzt die EU bereits seit 2006 ein System ein, um den Handel mit Gütern zu verhindern, die ausschließlich Folterzwecken dienen oder bei Hinrichtungen eingesetzt werden. Trotz dieser strikten Gesetzgebung existieren Schlupflöcher. Diese soll die neue Anti-Folter-Verordnung schließen.

Die EU-Kommission hatte vorgeschlagen, bei dem Verdacht, dass Produkte für Folter und Hinrichtung eingesetzt werden, zu handeln. Betroffenen Firmen und Händlern sollte die Vermittlung des Exports verboten und verwendete Güter vom Markt genommen werden. Das Europäische Parlament ging einen Schritt weiter und setzte sich erfolgreich für ein generelles Werbe- und Transitverbot von Foltergütern ein. Voraussichtlich werden die Europaabgeordneten die nun ausgehandelte Verordnung mit großer Mehrheit annehmen. Auch wenn es Anhänger der Todesstrafe in den Reihen der euroskeptischen EKR-Fraktion gibt, etwa unter den polnischen oder tschechischen Abgeordneten, welche die Verordnung deshalb ablehnen.

Die SPD verurteilt Todesstrafe und Folter aufs Schärfste. Die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten fordern, dass die europäische Außen- und Handelspolitik diesen Werten folgt. Deswegen muss die Europäische Union den Handel mit Gütern, die zu diesen Zwecken genutzt werden können, unterbinden. Die Umsetzung des nun ausgehandelten Textes ist ein großer Erfolg für diejenigen, die sich dem Kampf gegen Folter und Todesstrafe widmen. Zudem ist die Verordnung ein exzellentes Beispiel dafür, wie einflussreich Handelspolitik als Instrument der Außenpolitik sein kann.

Vor allem nach dem Arabischen Frühling hatten Menschenrechtler kritisiert, dass EU-Staaten Technik etwa zur Telekommunikationsüberwachung, Ortung und Gesichtserkennung auch diktatorischen Regimen lieferten, die diese gegen Menschenrechtsaktivisten einsetzten. Wir müssen und können die Menschenrechte strikt beachten und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie schützen.

Der Vorschlag wird an das Europäische Parlament und den Rat gehen. Beide Institutionen können den Text optimieren, um sicherzustellen, dass die neuen Regeln halten was sie versprechen. Bereits im April 2014 hatten sich die EU-Kommission, Rat und Europäische Parlament über die Notwendigkeit geeinigt, die Exportkontrollen für Güter mit doppeltem Verwendungszweck zu reformieren. Die drei Institutionen haben sich verpflichtet, auch innerhalb des EU-Binnenmarkts die Kontrollen durch sogenannte Catch-All-Mechanismen zu verbessern. Das heißt: Sobald eine Behörde entscheidet, die Ausfuhr einer bestimmten Ware in einen bestimmten EU-Mitgliedstaat zu kontrollieren, kann diese Kontrolle sofort in der gesamten Europäischen Union durchgesetzt werden.