Lang lebe der Freihandel? Nur, wenn die Globalisierung künftig sozial und umweltverträglich gestaltet wird.

Von

Bernd Lange, Tim Peter

erschienen am 02.10.2019 im IPG Journal


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Globaler Handel und Handelspolitik sind in den vergangenen Jahren zu zentralen gesellschaftspolitischen Streitthemen unserer Zeit gewachsen. Diskussionen über das geplante EU-US Handelsabkommen TTIP lösten einen bis dahin ungekannten Sturm der Entrüstung und des Widerstandes aus. Die heftigen Debatten um das jüngst ausgehandelte Abkommen der EU mit den MERCOSUR-Staaten machen deutlich, dass es in den vergangenen Jahren nicht gelungen ist, entscheidende Weichen in der Handelspolitik zu stellen und damit auch breitere gesellschaftliche Akzeptanz zu schaffen.

Wir befinden uns an einem Scheideweg. Denn die Regentschaft des Ideals des Freihandels ist vorüber, der König ist tot. Die Annahme, dass alle Beteiligten von einer Ausweitung und Liberalisierung von weltweitem Handel profitieren und es demnach keine Verlierer dieser Entwicklungen gibt, ist offensichtlich absolut falsch. Mensch und Umwelt sind betroffen, die Gewinne ungleich verteilt. Und zwar nicht nur in denjenigen Staaten, die als verlängerte Werkbank der westlichen Welt wahrgenommen werden, sondern auch bei uns in Deutschland und Europa.

Die EU darf Staaten, die systematisch Menschen- Arbeitsschutzrechte und Umweltstandards verletzen, nicht mit uneingeschränktem Marktzugang belohnen.

Viele dieser Entwicklungen nahmen ihren Ursprung in einer Umgebung, die nicht von bilateralen Verträgen, sondern den Regeln der Welthandelsorganisation vorgegeben wurde. Der Fokus der WTO ist ohne Frage auf den Abbau von Handelshemmnissen und der Schlichtung von Handelsstreitigkeiten gerichtet. Die Aufnahme von Gesprächen über Fragen von Arbeitnehmerrechten im Zusammenhang mit Handel wurde 1996 von Entwicklungsländern geblockt. Diese befürchteten, dass mögliche WTO-Regeln in diesem Bereich zum Vorwand genommen werden könnten, um protektionistische Maßnahmen zu ergreifen und damit den komparativen Kostenvorteil billigerer Arbeit aufzuheben.

Die EU hat als Reaktion auf diese Entwicklungen Arbeitnehmer- und Umweltstandards in bilaterale Verträge und ihre Gesetzgebung zur Marktöffnung für Entwicklungsländer (APS-Verordnung) aufgenommen. Die Bilanz, die man heute ziehen kann, fällt allerdings ernüchternd aus. Im Fall von Korea dauerte es Jahre und unzählige Appelle von Gewerkschaften, Parlamentariern und weiteren Beobachtern, bis die EU-Kommission dieses Jahr endlich, zum ersten Mal in ihrer Geschichte, den Streitbeilegungsmechanismus auslöste. Der Ausgang des Prozesses ist ungewiss, wissen doch die koreanischen Regierungsvertreter, dass bei weiterer Nicht-Erfüllung ihrer Verpflichtungen keine harten Strafen drohen. Auch das APS-System hat sich als sehr schwerfällig herausgestellt, teilweise fehlen Kapazitäten um die Lage in Drittstaaten zu beobachten oder die Kommission scheut sich, entschieden Druck auf Regierungen auszuüben.

Wir brauchen ein neues Leitbild für unser handelspolitisches Engagement. Das Ziel muss eine neue Regulierung der Globalisierung sein, bei der nicht wirtschaftliche, sondern soziale und umweltpolitische Zielsetzungen die Inhalte bestimmen. Die Rechte von Arbeitnehmern müssen gestärkt werden, und ihren Vertretern eine Stimme bei der Umsetzung von Handelsabkommen gegeben werden, die auch gehört wird. Gleiches gilt für Fragen des Umweltschutzes. Handelsabkommen dürfen den Zielen des Pariser Klimaabkommens nicht zuwiderlaufen, sondern müssen seine Umsetzung fördern. Ein solcher Ansatz würde zu einem veränderten Gleichgewicht und einem neuen Fokus der Arbeit der Europäischen Kommission führen.

Wir dürfen keine Angst haben, Schranken und Beschränkungen da einzuführen, wo sie sinnvoll oder nötig sind. Die EU darf Staaten, die systematisch Menschen- Arbeitsschutzrechte und Umweltstandards verletzen, nicht mit uneingeschränktem Marktzugang belohnen. Wo Verstöße festgestellt werden, müssen wir schnell und konsequent reagieren. Dazu müssen zum einen Gesetze angepasst werden und die Grundlagen in unseren Abkommen gelegt werden. Aber viel wichtiger ist, dass ein Wechsel in der Haltung der Kommission stattfindet.

Wenn Fragen der Nachhaltigkeit nicht über Lippenbekenntnisse hinausgehen, wird die Zukunft für bilaterale Handelsabkommen und die europäische Handelspolitik weiterhin von Dissens und Ungewissheit geprägt sein.

Ein Richtungswechsel ist nur dann glaubwürdig, wenn eine konsequente Umsetzung der gesamten Inhalte eines Abkommens sichergestellt ist und die Kommission, gestützt von Europäischem Parlament und den Mitgliedstaaten, ihren gesetzlichen Spielraum ausnutzt, um Mensch und Umwelt zu schützen. Wenn Fragen der Nachhaltigkeit nicht über Lippenbekenntnisse hinausgehen, wird die Zukunft für bilaterale Handelsabkommen und die europäische Handelspolitik weiterhin von Dissens und Ungewissheit geprägt sein. Dieser Weg führt in eine Sackgasse, ihn weiter zu befolgen würde bedeuten, sich als globaler Akteur unglaubwürdig zu machen.

Denn Europa hat das Potential als einflussreicher Akteur auf der Welt aufzutreten, der neben einer Wirtschaftsmacht auch Verfechter internationaler Standards ist und Bedingungen für eine Kooperation stellt. Wir stützen uns dabei auf universelle Werte und Normen und setzen auf Kooperation auf Augenhöhe.

Der designierte Handelskommissar Phil Hogan ist in seiner Anhörung Antworten auf diese drängenden Fragen schuldig geblieben und hat es verpasst, eine progressive Vision von der EU als globalem Akteur aufzeichnen. Das ist bedauerlich, da die Zeit drängt, eine „Handelspolitik für alle“, wie sie seine Vorgängerin ausgerufen hat, umzusetzen. Diese Aufgabe wird das Europäische Parlament übernehmen und Kommissar Hogan eine Reihe von Arbeitsaufträgen an die Hand geben, um seine Arbeit in den kommenden Monaten und Jahren zu steuern.

Es ist höchste Zeit, Verantwortung zu übernehmen und der Welt zu zeigen, dass wir es mit einer nachhaltigen Gestaltung der Globalisierung ernst meinen.