Der Wahltermin für die Europawahl 2009

Foto: Bernd Lange
Bernd Lange freut sich auf die Wal zum Europaparlament

Die Zeitspanne erstreckt sich grundsätzlich in einem für alle Mitgliedstaaten gleichen Zeitraum von Donnerstag bis Sonntag, um zu gewährleisten, dass die verschiedenen Wahltraditionen in den Mitgliedstaaten beibehalten werden können. In den meisten Mitgliedstaaten wird wie in Deutschland (§ 4 Europawahlgesetz i. V. m. § 16 Satz 2 Bundeswahlgesetz) an einem Sonntag oder gesetzlichen Feiertag gewählt, in Großbritannien und den Niederlanden werden die Wahllokale aber zum Beispiel donnerstags geöffnet.

Der Wahlzeitraum soll in einem der ersten Europawahl von 1979 entsprechenden Zeitraum im letzten Jahr der Wahlperiode liegen. Der Zeitraum der ersten Europawahl lag zwischen dem 7. und 10. Juni 1979. Ein Blick auf den Kalender des Monats Juni 2009 führt zu dem Ergebnis, dass für den Wahlzeitraum von Donnerstag bis Sonntag nur die Zeit zwischen dem 4. und 7. Juni in Frage käme, damit zumindest einer der Wahltage in den Mitgliedstaaten innerhalb des oben genannten Zeitraums liegt. Entsprechend wäre der Termin für die Europawahl in der Bundesrepublik Sonntag, der 7. Juni 2009.

Sofern es sich jedoch als unmöglich erweisen sollte, die Wahlen während dieses Zeitraums abzuhalten, ist es nach Anhörung des Europäischen Parlaments mög-lich, den Wahlzeitraum durch einen einstimmigen Beschluss des Rates zu ver-legen. Ein solcher Beschluss soll mindestens ein Jahr vor Ablauf der Wahlperiode gefasst werden, dies würde für die nächste anstehende Europawahl Mitte 2008 be-deuten. Ein neuer Wahlzeitraum darf höchstens zwei Monate vor und einen Monat nach dem ursprünglichen Termin liegen. Bisher gab es lediglich zwei solcher Beschlüsse, nämlich einen für die zweite und einen für die dritte Europawahl, durch die der Wahlzeitraum jeweils um eine Woche nach hinten verlegt wurde. Von dem konkreten Wahltermin unabhängig dürfen die Wahlen der Vertreter für die Vertreterversammlungen nicht früher als 12 Monate, die Wahlen der Bewerber selbst nicht früher als neun Monate vor Beginn des Jahres durchgeführt werden, in dem die Wahl des Europäischen Parlamentes ansteht (§ 10 Abs. 3 Satz 4 Europawahlgesetz). Bezogen auf die kommende Europawahl kann also frühestens ab dem 1. Januar 2008 mit den innerparteilichen Wahlen der Vertreter für die Vertreterversammlungen und ab 1. April 2008 mit den Wahlen der Bewerber begonnen werden.

Die Listen für ein Bundesland sind beim jeweiligen Landeswahlleiter spätestens am 66. Tage, gemeinsame Listen für alle Länder sind dem Bundeswahlleiter spätestens am 68. Tage vor der Wahl bis 18 Uhr schriftlich einzureichen (§ 11 Abs. 1 Europawahlgesetz). Wann dies genau der Fall ist, steht somit erst dann fest, wenn letztendlich der Wahltermin festgelegt worden ist.

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