Vertreter*innen der EU und der chilenischen Regierung unterzeichnen heute ein neues Rahmenabkommen, eine Modernisierung ihres Assoziierungsabkommens von 2002.

Beide Partner wollten diesen Vetrag reformieren, da die Handels- und Investitionsbeziehungen in den vergangenen Jahren unter ihrem Potenzial blieben.

Bernd Lange, Vorsitzender des Handelsausschusses im Europäischen Parlament:

„Ich freue mich sehr, dass das EU-Chile-Abkommen unterzeichnet wird. Damit können wir das entsprechende Genehmigungsverfahren noch in dieser Legislaturperiode abschließen.

Wir erleben derzeit eine Verlagerung weg von einem regelbasierten internationalen hin zu einem machtbasierten System, zu zunehmenden Protektionismus und schwerwiegenden Unterbrechungen der Lieferketten. Umso wichtiger ist, das regelbasierte Handelssystem mit verlässlichen Partnern zu stabilisieren.

Das Abkommen schafft für beide Seiten gute Möglichkeiten für eine nachhaltige Entwicklung. Die EU wird damit eine stabilere Grundlage bekommen, um Lithium und Kupfer aus Chile zu beschaffen sowie den Handel mit grünem Wasserstoff auszuweiten. Chile ist bereits der wichtigste Lithium-Lieferant der EU, das Abkommen könnte zu einer Steigerung der Exporte führen. Ich rechne zudem mit einer verstärkten Entwicklung von Batterie-Kathoden in Chile in den kommenden Jahren, was für die wirtschaftliche Diversifizierung der EU wichtig wäre.

Das neue Abkommen enthält viele fortschrittliche Elemente, wie zum Beispiel ein historisches, eigenständiges Kapitel zu Handel und Gender - eine ausdrückliche Forderung des Europäischen Parlaments. Schließlich wird das Abkommen durch eine gemeinsame Erklärung der EU und Chiles ergänzt, in der sie sich verpflichten, das Kapitel mit Arbeits- und Umweltbestimmungen zu aktualisieren.

Auch wenn dieses Abkommen ein Selbstläufer ist, war der Weg dorthin nicht immer einfach. Ich habe persönlich viel Zeit investiert, um das Abkommen über die Ziellinie zu bringen; unter anderem durch die Leitung eines Besuchs des Handelsausschusses in Santiago im Mai 2022.“


Nach der Unterzeichnung wird das Europäische Parlament im Handelsausschuss und im Plenum über das Abkommen entscheiden. Die Vorbereitungen hierfür sind bereits im Gange. Nach einer positiven Abstimmung kann der Rat die Beschlüsse zum Abschluss der Abkommen annehmen. Sobald beide Seiten ihre internen Verfahren abgeschlossen haben, kann das Abkommen in Kraft treten.