Mit dem internationalen Abkommen, das 1998 in Kraft getreten ist, sollten ursprünglich Investitionen im Energiesektor geschützt werden. Es enthält unter anderem Bestimmungen zum Investitionsschutz und zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten (Investor-Staat-Streitbeilegungssystem). Unter den noch gültigen Energiecharta-Regeln können Energieunternehmen Regierungen verklagen, zum Beispiel im Falle von staatlichen Entscheidungen, welche die Nutzung fossiler Energieträger einschränken.

Bernd Lange, Vorsitzender des Handelsausschusses:

"Dank des Drucks des Europäischen Parlaments tritt die EU endlich aus diesem veralteten Vertrag aus. Besser spät als nie. Auch wenn der Modernisierungsprozess einige positive Änderungen mit sich brachte, hätte er das System der Investor-Staat-Streitbeilegung vorerst intakt gelassen. Es ist nicht hinnehmbar, dass EU-Investoren die Regierungen der Mitgliedstaaten verklagen, weil sie eine legitime Klimapolitik verfolgen. Wir sollten unsere öffentlichen Gelder nutzen, um den Green Deal zu verwirklichen und nicht um Unternehmen zu entschädigen, die noch immer auf fossile Brennstoffe setzen. Natürlich hoffe ich, dass nun auch viele weitere Mitgliedstaaten dem Beispiel Deutschlands folgen werden, das den Vertrag bereits verlassen hat.

Mit dem EU-Austritt aus dem Vertrag nehmen wir endlich eine der letzten Hürden auf dem Weg zur Klimaneutralität. Gleichzeitig sollten wir uns bewusst sein, dass wir noch mehr tun können. In der nächsten Legislaturperiode brauchen wir unbedingt neue Gesetze, die sicherstellen, dass auch Exportkreditversicherer nicht mehr in Projekte investieren können, die schädlich für das Klima und die Menschen sind. Auch hier werden Millionen von Steuergeldern nicht gründlich geprüft. Unsere Hausaufgaben sind also noch nicht vollständig gemacht."

Nächste Schritte: Nach Annahme im Rat wird das Austrittsgesuch beim Generalsekretariat des Energiecharta-Vertrags eingereicht.