Im Brexit-Streit leitet die Europäische Union rechtliche Schritte gegen Großbritannien wegen Verletzung des EU-Austrittsvertrags ein. Am Ende könnte ein Verfahren vor dem EuGH stehen - und eine hohe Strafzahlung.

Obwohl die Briten die EU bereits verlassen haben, ist ein Strafverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof gegen sie durchaus noch möglich, betonte der Vorsitzende des Handelsausschusses im EU-Parlament Bernd Lange gegenüber der ARD. "Diese Möglichkeit gilt auch noch vier Jahre weiter - auch wenn sich Großbritannien dann nicht mehr im Binnenmarkt und der Zollunion der EU befindet", sagte er.