Gastbeitrag FR: Die EU muss raus aus der Energiecharta
Es ist nicht akzeptabel, dass unser Recht auf Regulierung durch einen Vertrag verletzt wird, der den Herausforderungen des 21. Jahrhunderts nicht gerecht wird. Das Regelwerk schützt Investitionen in fossile Brennstoffe und untergräbt den europäischen Green Deal. Wir brauchen aber alle politischen Spielräume und regulatorischen Freiheiten, um den Kontinent auf den Weg zur Klimaneutralität zu bringen. Deshalb müssen wir jetzt umgehend handeln.
Der EU-Wiederaufbaufonds markiert einen historischen Moment in der Geschichte der Europäischen Union: Deutschland hat seinen jahrelangen Widerstand gegen eine gemeinsame Verschuldung auf europäischer Ebene aufgegeben und der Einrichtung eines beispiellosen Investitionspakets von rund 700 Milliarden Euro zugestimmt.
Es soll den EU-Staaten helfen, eine grünere und digitalere Gesellschaft aufzubauen, ganz im Sinne des europäischen Green Deals. Doch ein Vertrag aus den 90er Jahren schützt noch immer Investitionen in fossile Brennstoffe, die diesen Plan untergraben: Der Energiecharta-Vertrag (ECT) erlaubt etwa dem Energiekonzern RWE, der heute seine Jahreshauptversammlung abhält, die niederländische Regierung auf 1,4 Milliarden Euro zu verklagen, weil das Land aus der Kohlekraft aussteigt.
Der Energiecharta-Vertrag ist ein Abkommen, in dem 53 Länder sowie die EU ausländische Investitionen im Energiesektor schützen. Er trat 1998 in Kraft und sollte die Energieversorgung der westeuropäischen Länder mit fossilen Brennstoffen aus dem Osten sicherstellen. Damals war der Schutz ausländischer Energieinvestitionen in der ehemaligen Sowjetunion sicherlich ein legitimes Anliegen.
Die Zeiten haben sich geändert, aber der ECT besteht. Die Bestimmungen zur Nachhaltigkeit und die Investitionsschutzklauseln sind veraltet oder fehlen gänzlich. Die Fälle, in denen private Investoren die Länder aufgrund ihres Ausstiegs aus fossilen Brennstoffen verklagen, beginnen sich zu häufen. Einer davon ist, wie erwähnt, RWE.
Der ECT ist unvereinbar mit dem Pariser Klimaabkommen und dem europäischen Green Deal. Es untergräbt auch das neue europäische Klimagesetz, das jüngst verabschiedet wurde. Wir können nicht länger akzeptieren, dass Investitionen in fossile Energieträger in diesem besonderen Umfang geschützt werden.
Wir sollten auch nicht akzeptieren, dass Unternehmen, die in die Produktion fossiler Brennstoffe investiert und damit gutes Geld verdient haben, einzelne Regierungen vor privaten Gerichten verklagen können. Es besteht die Gefahr, dass Regierungen sich ehrgeizige Energiepolitiken aus Angst vor Klagen zweimal überlegen. Es ist auch inakzeptabel, dass die meisten dieser Streitfälle zwischen Investoren und Staaten EU-interne Streitigkeiten sind: Der Großteil der Streitigkeiten, etwa 67 Prozent, findet zwischen EU-Mitgliedern statt.
Nach Angaben von Investigate Europe ist die Infrastruktur für fossile Brennstoffe im Wert von 344,6 Milliarden Euro in Europa durch den ECT geschützt. Kurz gesagt, der ECT macht es für Deutschland und andere EU-Staaten schwieriger und teurer, ihre nationalen und internationalen Klimaziele zu erreichen. Und wenn sie es versuchen, können sie auf dem Weg dorthin mit hohen Schadensersatzforderungen konfrontiert werden.
Deshalb wurden im Juli – bisher erfolglose – Verhandlungen zur Modernisierung des Vertrages aufgenommen. Der ECT müsste stattdessen grundlegend reformiert werden: Fossile Brennstoffe sollten nicht mehr geschützt und das Streitbeilegungssystem, bei dem private Schiedsrichter statt normaler Gerichte über Entschädigungen entscheiden, ersetzt werden. Dass dies geschieht, ist unwahrscheinlich, da Änderungen einstimmig sein müssen. Und dass Mitglieder wie Aserbaidschan oder Turkmenistan, deren Wirtschaft von Öl und Gas abhängt, die notwendigen Änderungen unterstützen werden, halte ich für unwahrscheinlich.
Wie bei der gemeinsamen Verschuldung ist es Zeit, dass sich Deutschland wieder an die Seite fortschrittlicher Länder wie Spanien oder Frankreich stellt. Diese Länder fordern eine ehrliche Bewertung der Reformmöglichkeiten und einen Rückzug, wenn eine Reform nicht möglich ist. Als Vorsitzender des Ausschusses für internationalen Handel des Europäischen Parlaments unterstütze ich ihren Ansatz. Wir sollten eine Vereinbarung mit allen Ländern, die aussteigen wollen, anstreben, um Klagen untereinander nicht mehr zuzulassen.
Der Aufbau einer klimaneutralen Wirtschaft bis 2050 stellt eine enorme Herausforderung dar. Es ist nicht akzeptabel, dass unser Recht auf Regulierung durch einen Vertrag verletzt wird, der den Herausforderungen des 21. Jahrhunderts nicht gerecht wird. Wir brauchen alle politischen Spielräume und regulatorischen Freiheiten, um den Kontinent auf den Weg zur Klimaneutralität zu bringen. Wir brauchen jeden Euro, um diesen Übergang zu verwirklichen und ihn gerecht zu gestalten. Noch vor der Klimakonferenz in Glasgow sollten Deutschland und die EU die Notbremse ziehen und aus dem Energiecharta-Vertrag aussteigen.