
28. April 2023: „Handels-Instrument für Entwicklungsländer darf nicht als Migrations-Werkzeug missbraucht werden"
Dies soll helfen, Armut zu beseitigen sowie die nachhaltige Entwicklung der Länder und ihre Teilhabe an der Weltwirtschaft zu fördern. Das System gilt für mehr als 60 Länder mit zwei Milliarden Menschen und besteht seit 1971.
Bernd Lange, Vorsitzende des Handelsausschusses:
"Der
EU-Ministerrat will dieses wichtige entwicklungs- und handelspolitische
Instrument als migrationspolitisches Werkzeug zweckentfremden.
Entwicklungsländer, die bei der Rücknahme ihrer eigenen
Staatsangehörigen nicht ausreichend kooperieren, sollen demnach
Handelspräferenzen verlieren.
Wir haben in den
Verhandlungen deutlich gemacht, dass diese Umgang mit
Entwicklungsländern für das Europäische Parlament ein No-Go ist. Die
Rücknahme von Menschen kann keine Bedingung für Zollvergünstigungen
sein, die ja zur wirtschaftlichen Entwicklung beitragen.
Es
steht außer Frage, dass wir beim Thema Migration endlich einen
zeitgemäßen gemeinsamen europäischen Ansatz brauchen und dabei einiges
aufgrund der Blockadehaltung einiger Mitgliedstaaten im Argen liegt.
Aber Vereinbarungen müssen auf Basis des des Asyl- und Migrationspakts
getroffen werden. Erst letzte Woche hat das Europäische Parlament einen
Bericht angenommen, in dem wir deutlich machen, dass wir mit
Drittländern bei der Rücknahme ihrer eigenen Staatsangehörigen
kooperativ und nicht konfrontativ zusammenarbeiten wollen.
Der
Streit um Migration sollte nicht sinnvolle EU-Vereinbarungen
überschatten und eines der wichtigsten handelspolitischen EU-Instrumente
für Entwicklungsländer, um Länder aus der Armut zu holen und zu einer
nachhaltigen Entwicklung beizutragen, zweckentfremden. Der Rat muss
dringend seinen Ansatz überdenken, die Rücknahme von Menschen zur
Bedingung für Handelsvorteile zu machen. Auch die Rolle der Europäischen
Kommission muss kritisch betrachtet werden. Wir erwarten, dass die
Kommission in den Verhandlungen die Rolle eines ehrlichen Vermittlers
einnimmt. Wir haben eine echte Chance, die Wirkung des APS-Instruments
zu verbessern, in dem wir das Übereinkommen effizienter umsetzen und
überwachen. Die möglichen Verbesserungen beziehen sich unter anderem auf
Beschäftigtenrechte und Umwelt-Übereinkommen. Das ist die Zielrichtung
des Europäischen Parlaments."
Die derzeitige
APS-Verordnung läuft Ende 2023 aus, und die Verhandlungen zwischen dem
Europäischen Parlament und dem Rat laufen bereits seit Jahresbeginn. Die
neue Verordnung soll am 1. Januar 2024 in Kraft treten.
