Kein Abschluss im Blindflug und klare Leitplanken - EP bessert EU-US Deal nach und zeigt klare Kante gegenüber US-Regierung
EP-Position zur Umsetzung des EU-US-Deals steht
Der EP-Handelsausschuss hat heute seine Position zur Umsetzung des EU-US-Abkommens vom letzten Juli festgezurrt. Bei der Abstimmung gab es eine fraktionsübergreifende Mehrheit für den nochmal verstärkten Vorschlag des EP-Verhandlungsführers Bernd Lange.
„Das heute angenommene Verhandlungsmandat des federführenden Handelsausschusses ist ein starkes und von der Mehrheit der Fraktionen getragenes Zeichen, trägt eine klare sozialdemokratische Handschrift und ist auch eine unmissverständliche Botschaft an die US-Regierung: Es wird keinen Abschluss im Blindflug geben und auch der weitere Rahmen wird eindeutig abgesteckt. Klar ist: Wir behalten das Ruder jederzeit in der Hand!
Dafür haben wir ein klares mehrstufiges Sicherheitsnetz mit klaren Leitplanken geschaffen: Bevor das Abkommen unsererseits überhaupt in Kraft tritt (Sunrise Clause), muss die US-Seite nicht nur garantieren, dass sie sich an die Vereinbarungen von Turnberry hält, sie muss zudem auch endlich Fakten bei der Rücknahme von Extrazöllen auf die unzähligen Stahl- und Aluminiumderivate schaffen. In dieser fordern wir, dass alle EU-Produkte, die weniger als 50% Stahl oder Aluminium enthalten, wieder auf 15% zurückgehen. Wenn das Abkommen dann in Kraft getreten ist, haben die US sechs Monate Zeit auch die Zölle auf die restlichen EU-Aluminium- und Stahlderivate auf 15% zu bringen, sonst wird die Zollpräferenz automatisch wieder zurückgenommen.
Und damit wir jederzeit die Notbremse ziehen können, wenn entweder neue Zölle dazukommen oder vorhandene erhöht oder Zölle wie bei der Grönlandfrage oder wie vor kurzem gegenüber Spanien als Drohkulisse genutzt werden sollten, haben wir die Kriterien für die sogenannte Suspension Clause in den letzten Wochen mehrfach gestärkt und sie umfasst jetzt auch noch den Tatbestand der Bedrohung der territorialen Integrität oder die Einflussnahme auf außenpolitische Entscheidungen. Damit hätten wir in Zukunft in solchen Situationen mehrstufige Reaktionsmöglichkeiten und setzen auch ein klares Zeichen, dass an unserem Recht zur Regulieren nicht zu rütteln ist und wir es unmissverständlich verteidigen werden.
Ganz wichtig ist auch, dass die Zollpräferenzen bzw. der überwiegend zollfreie Zugang für amerikanische Güter auf den europäischen Markt kein endloser Blankocheck sein kann, das muss zeitnah wieder auf den Prüfstand. Deshalb hat das Abkommen nur ein Haltbarkeitsdatum bis zum 31. März 2028. Zudem kommen wir damit auch wieder zurück auf den Weg der WTO-Kompatibilität.
Mit unseren Vorschlägen haben wir sichtbare Konstruktionsfehler, die uns früher oder später um die Ohren fliegen könnten, behoben. Um die europäischen Unternehmen und Verbraucher so weit wie möglich dagegen zu schützen, sollte der Vorschlag an zentralen Stellen nachgebessert werden. Nur so kann das Abkommen dem zentralen Ziel gerecht werden, für Sicherheit und Stabilität zu sorgen“