Das Europäische Parlament hat eine Entschließung mit Anforderungen an die Verhandlungen zum Dienstleistungsabkommen TiSA verabschiedet (Trade in Services Agreement).

"Wir Parlamentarier haben heute ja gesagt zu hochwertigen Dienstleistungen und nein zu Sozialdumping", so Bernd Lange von der Europa-SPD, Vorsitzender des Handelsausschusses im Europäischen Parlament. "Wir geben klar vor, was wir von einem Abkommen erwarten. Dazu gehören fairer Marktzugang, die Verankerung von Arbeitnehmerrechten und der unmissverständliche Schutz unserer öffentlichen Dienstleistungen." Auch Aspekte der Gleichberechtigung behandelt die Entschließung "Gleiche Arbeit, gleicher Lohn, gleiche Rechte - nur so kann fairer Handel für alle Beteiligten funktionieren", sagt Bernd Lange.

An den TiSA-Verhandlungen sind 23 Staaten beteiligt, darunter die Europäische Union, vertreten durch die EU-Kommission. Diese Staaten machen zusammen 70 Prozent des weltweiten Handels mit Dienstleistungen aus. TiSA soll das seit 1995 bestehende Allgemeine Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen modernisieren (GATS) und dieses in der Zukunft als Abkommen unter dem Dach der Welthandelsorganisation ersetzen.

"Die Bedeutung des europäischen Dienstleistungssektors ist enorm: Die Branche stellt zwei von drei Stellen in Europa. Dementsprechend wichtig ist für uns der Handel mit Dienstleistungen, wie auch der Zugang zu anderen Märkten. Ein Abkommen nach unseren Vorgaben hat das Potenzial den Schutz und die Entstehung von guten Arbeitsplätzen in Europa zu fördern", so Bernd Lange.

Im vorliegenden Initiativbericht finden sich die Prioritäten und roten Linien der SPD für die Verhandlungen wieder. So fordern die Europaparlamentarier, dass TiSA

- internationale Standards fördern muss, zum Beispiel im Bereich Verkehr oder Telekommunikation.

- für Europäer sowohl bei Reisen ins Ausland als auch im Online-Handel spürbare Verbesserungen mit sich bringt - zum Beispiel in Sachen Roaming-Entgelte und Fluggastrechte sowie Online-Verbraucherschutz und Schutz beim Online-Banking.

- transparent verhandelt werden muss.

- keine Verpflichtungen über Finanzdienstleistungen beinhalten darf, die im Widerspruch mit jüngsten EU-Maßnahmen zur Regulierung der Finanzmärkte und -produkte stehen könnten.

- keine Regeln beinhalten darf, die den Datenschutz einschränken.

- öffentliche Dienstleistungen und Dienstleistungen von allgemeinem Interesse ausklammern muss – zum Beispiel in den Bereichen Bildung, Gesundheit, Wasserversorgung und Abfallwirtschaft.