Das dringendste Anliegen, das mit Kurzarbeit verfolgt wird, ist die Vermeidung von Kündigungen und Arbeitslosigkeit. Die Kassen der Arbeitslosenversicherung sind sehr gut gefüllt, die Anträge, die die Agenturen für Arbeit erreichen, liegen aber in Rekordhöhe

Und wir haben 11 Jahre bei sehr guter Konjunktur und niedriger Arbeitslosigkeit dafür benötigt, die Finanzmittel der Arbeitslosenversicherung so weit aufzubauen. Von den Auswirkungen der Pandemie sind aktuell nahezu alle Branchen betroffen. Damit wir die Überbrückung mit Kurzarbeit für alle beantragten Betriebe durchhalten, entspricht das Kurzarbeitergeld weiterhin der Höhe des Arbeitslosengelds.

Für uns ist klar, mit Kurzarbeitergeld verhindern wir Arbeitslosigkeit und sorgen dafür, dass nach der Krise wieder direkt mit der Arbeit begonnen werden kann. Es hilft also sowohl Arbeitnehmenden als auch Arbeitgebenden.

Die Erstattung der gesamten Sozialversicherungsbeiträge an die Arbeitgeber wurde beschlossen, da Betriebe während der Zeit des Arbeitsausfalls auch durch ihre Fixkosten erheblich belastet sind. Das entspricht den Regelungen am Ende der Finanzkrise 2008/09.

2009 war es so, dass viele Arbeitgeber das Kurzarbeitergeld für ihre Beschäftigten aufgestockt haben. Insbesondere dort wo es Tarifverträge gab, fand dies statt. Da Arbeitgeber den Löwenanteil ihres Kostenaufwands bezüglich des Arbeitsverhältnisses erstattet bekommen, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 60 bzw. 67 Prozent ihres ehemaligen Nettos bekommen, ist es nur fair, wenn Arbeitgeber das Kurzarbeitergeld zusätzlich aufstocken.

Deshalb ist unser Appell an die Arbeitgeber, wo immer es geht, das Kurzarbeitergeld aufzustocken – so wie es in vielen Tarifverträgen vereinbart ist. Einige Branchen haben sehr schnell auf die Corona-Pandemie reagiert und Tarifverträge abgeschlossen. Wir sind uns dessen bewusst, dass in diesen Zeiten alle gefordert sind, das notwendige Mass und die Mittel zu finden mit dieser Ausnahmesituation umzugehen.

Angesichts der enormen Gehaltseinbußen, die gerade Beschäftigte mit geringem Lohn hart treffen, haben wir daher statt einer Erhöhung des Kurzarbeitergelds weitere Unterstützungsmaßnahmen für Menschen beschlossen, die jetzt nicht mehr über die Runden kommen.

Beschäftigte in Kurzarbeit, die jetzt einen Nebenverdienst durch Tätigkeiten in systemrelevanten Bereichen erzielen, müssen sich diesen Hinzuverdienst nicht auf das Kurzarbeitergeld anrechnen lassen.

Für Familien, deren Einkommen durch Kurzarbeit, Arbeitslosengeld oder notwendige Kinderbetreuung aktuell geringer ausfällt, haben wir befristet den Kinderzuschlag umgestaltet. Die Prüfung des Kinderzuschlags wird nun ausnahmsweise auf das Einkommen im letzten Monat vor Antragstellung bezogen– statt wie bisher auf das Einkommen der vergangenen sechs Monate. Zudem erfolgt eine befristete Aussetzung der Berücksichtigung des Vermögens, um die Leistung unbürokratischer zugänglich zu machen und die aktuellen Notsituationen leichter abzufangen. Bewilligungen, die in der Zeit vom 1. April bis 30. September 2020 enden, werden einmalig um sechs Monate verlängert.

Und damit niemand ins Bodenlose fällt, wurde mit dem Sozialschutz-Gesetz außerdem beschlossen, dass auch bei der Genehmigung von Grundsicherung auf einige umständliche Prüfungen verzichtet werden kann. Befristet werden die Berücksichtigung von Vermögen ausgesetzt und die tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung als angemessen anerkannt.

Das ist der aktuelle Stand. Wir werden ständig prüfen, ob die auf den Weg gebrachten Hilfspakete ausreichen, die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Arbeitsplätze und

Wirtschaft zu begrenzen und Menschen vor sozialen Notlagen zu bewahren. Dazu hat die SPD-Bundestagsfraktion jetzt eine Task Force eingesetzt, die sich fortlaufend mit den sozialen Folgen der Pandemie beschäftigt. Natürlich ist dort auch auf der Tagesordnung sich mit dem Kurzarbeitergeld weiter zu beschäftigen und wo notwendig auch Veränderungen vorzunehmen. So können wir ständig die aktuelle Lage analysieren und schnell reagieren, wenn die bisherigen Maßnahmen nicht ausreichen.