Für Unruhe und Verunsicherung in Kreisen der Landwirtschaft sorgt der von der EUKommission veröffentlichte Vorschlag für eine „Verordnung über die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln“ (englisch „Sustainable Use Regulation“, kurz SUR). Es wird befürchtet, dass viele Betriebe in ihrer Wirtschaftsweise deutlich eingeschränkt werden und es zu agrarstrukturellen Brüchen mit unabsehbaren volkswirtschaftlichen Folgen, unter anderem für die Ernährungssicherheit, kommen könnte. Diese Problematik vor Augen und um die Interessen der Landwirte zu wahren, lud das Landvolk Weserbergland nach und nach die EU-Abgeordneten von CDU, FDP, Grünen und jetzt, von der Landtagsabgeordneten Sabine Tippelt organisiert, Bernd Lange von der SPD nach Mainzholzen ein.

Tagungsort war „standesgemäß“ die Scheune von Hof Saudhof, wo Senior Helmut Saudhof und sein Sohn Hannes, der den Betrieb seit Juli 2022 führt, die Gäste, nach einer kurzen Vorstellung des Betriebes, begrüßten. Frank Kohlenberg, Vorsitzender des Kreisverbandes Holzminden, beschwor die Anwesenden eindringlich, dass dieses Gesetz in der vorliegenden Form nicht kommen dürfe, denn dann sei die konventionelle Landwirtschaft im Landkreis Holzminden gestorben. Man habe seinerzeit wohlwollend der Ausweisung von Schutzgebieten zugestimmt, was nun negativ, mit 96 Prozent der
landwirtschaftlichen Fläche, zu Buche schlage. Damit sei auch die Ökomodellregion am Ende, denn man komme an die Grenze, da die Nachfrage preisbedingt stark rückläufig sei. [...]

Bernd Lange beruhigte, dass ein Gesetz „nie so rauskommt wie es reinkommt“, sondern sich erst im Dialog entwickelt. Er sieht zwei „Anker“: Man müsse eine realistische Zielsetzung formulieren und von der 50-Prozent- Reduktion ab 2030 abrücken. Sofort müsste der unbestimmte Begriff „sensibles Gebiet“ gestrichen werden, da alles oder nichts darunter zu verstehen sei. Man müsse der Frage nachgehen, mit welchen Alternativen das Ziel erreicht werden könne, wie zum Beispiel durch den Einsatz von Hackmaschinen. Ganz wesentlich sei der Zeitpunkt, ab wann der Reduktionszeitraum bemessen wird, denn es sei zwischenzeitlich bereits viel im Hinblick auf die Reduktion des Pflanzenschutzmitteleinsatzes erfolgt. Zu guter Letzt heiße Schutzgebiet nicht gleichzeitig Bewirtschaftungsverbot. [...]