Die EU-Arbeits- und Sozialminister haben eine Richtlinie verabschiedet, mit der die Beschäftigten des Krankenhaus- und Gesundheitswesens vor Verletzungen und Infektionen durch scharfe bzw. spitze Instrumente, etwa Nadeln, geschützt werden sollen (6635/10 + 6635/10 COR 1 + 6635/10 ADD 1 + 6635/10 ADD 2).

Damit will man gegen eine der schwerwiegendsten Gefährdungen von Gesundheit und Sicherheit an den Europäischen Arbeitsplätzen vorgehen, gegen die Ursache von jährlich schätzungsweise 1 Million arbeitsbedingten Gesundheitsschädigungen.

Mit der Richtlinie wird eine Rahmenvereinbarung in das EU-Recht übernommen, die von den Europäischen Sozialpartnerorganisationen des Sektors – der rund 3,5 Millionen Menschen beschäftigt – ausgehandelt worden ist. Die Vereinbarung war im Juli 2009 vom Europäischen Gewerkschaftsverband für den öffentlichen Dienst (EGÖD) und der Europäischen Arbeitgebervereinigung für Kliniken und Gesundheitswesen (HOSPEEM) unterzeichnet worden. Angestrebt wird, eine möglichst sichere Arbeitsumgebung für die Beschäftigten des Gesundheitswesens zu schaffen und sowohl die gefährdeten Arbeitnehmer als auch die Patienten zu schützen; Verletzungen von Arbeitnehmern durch scharfe/spitze medizinische Instrumente (einschließlich Nadelstichverletzungen) zu vermeiden; einen integrierten Ansatz zur Erarbeitung von Strategien für Risikobewertung und -prävention sowie für Schulung und Informationsvermittlung für die Arbeitnehmer zu entwickeln. Dabei nimmt die neue Rechtsvorschrift Bezug auf eines der vorrangigen Ziele der derzeitigen EU-Strategie für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, nämlich die Arbeitsunfälle bis 2012 um 25 % zu verringern. Nun bleiben den Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, die Richtlinie umzusetzen.

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