EP-Wirtschaftsausschuss legt Regulierungspaket vor

Der Ausschuss für Wirtschaft und Währung des Europäischen Parlaments hat Mittwochmorgen umfassende Vorschläge zur besseren Regulierung von Ratingagenturen in der EU unterbreitet. Der italienische Sozialdemokraten Leonardo Domenici stellte den Bericht vor: Wir wollen eine umfassende Regulierung der Ratingagenturen und eine grundlegende Neuordnung dieses Sektors. Weder die Vergabe höchster Bonitätsstufen an Pleitebanken durch große Ratingagenturen vor der Finanzkrise noch die hektische Herabstufung von Eurostaaten in den letzten Monaten ist transparent und nachvollziehbar gewesen.

Bereits im November hatte die Europäische Kommission ein Maßnahmenpaket zur Regulierung von Ratingagenturen vorgelegt. Demnach müssen etwa Banken, Versicherungen und andere Investmentfonds ihr Kreditrisiko regelmäßig selbst einschätzen. So soll die Abhängigkeit des Finanzsystems von externen Ratings verringert werden. Künftig dürfen Investoren nicht mit mehr als fünf Prozent an zwei verschiedenen Ratingagenturen beteiligt sein. Zudem soll eine Ratingagentur keine Finanzinstitute oder Unternehmen mehr bewerten dürfen, die mehr als zehn Prozent ihres Kapitals oder der Stimmrechte hält, Die Vorschläge der Kommission gehen in die richtige Richtung, weil sie grundlegende Interessenkonflikte benennen. Sie gehen aber keineswegs weit genug.
So fordert die sozialdemokratische Fraktion in dem heute vorgestellten Bericht insbesondere die Einrichtung einer unabhängigen europäischen Ratingagentur in öffentlicher Hand. Zudem soll die Bewertung der Bonität souveräner Staaten nicht mehr an private Firmen ausgegliedert werden, die einer nur unzureichenden Kontrolle unterliegen. Eine europäische Ratingagentur würde zudem mehr Wettbewerb und mehr Vielfalt bedeuten. Derzeit stehen drei große Agenturen für 90 Prozent des Ratingmarktes. Diese Situation widerspricht der europäischen Idee von fairem Wettbewerb. Zwar schlägt die Kommission ein Rotationssystem vor, durch das Ratingagenturen ein bestimmtes Finanzinstitut oder Unternehmen nicht länger als drei Jahre am Stück bewerten dürfen. Dies ist jedoch bestenfalls ein erster Schritt.