Der Rat hat zwei Verordnungen angenommen, um die Kapazitäten der EU mit Blick auf die Reaktion auf künftige Pandemien und andere grenzüberschreitende Gesundheitskrisen zu verbessern.

Mit der Überarbeitung der Rechtsvorschriften zu „grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren“ werden die nationalen Berichterstattungsanforderungen für die Gesundheitssystemindikatoren aktualisiert und die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten, der Europäischen Kommission und den EU-Agenturen vereinfacht.

Das Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) – die EU-Agentur, die die EU bei ihren Bemühungen zur Bekämpfung von Infektionskrankheiten unterstützt – wurde in den Bereichen Überwachung, Frühwarnung, Vorsorge und Reaktion gestärkt. [...]

Neue Vorschriften zu grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren

In den neuen Rechtsvorschriften zu grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren ist vorgesehen, dass ein EU-Plan für Gesundheitskrisen und Pandemien aufgestellt wird, der Bestimmungen über den Informationsaustausch zwischen europäischen und nationalen Stellen enthält. Die Mitgliedstaaten sollen sich bei der Ausarbeitung ihrer nationalen Pläne untereinander und mit der Kommission abstimmen und so für Kohärenz mit diesem „Präventions-, Vorsorge- und Reaktionsplan“ auf EU-Ebene sorgen.

Ein Gesundheitssicherheitsausschuss wird koordinierte Maßnahmen der Kommission und der Mitgliedstaaten zur Umsetzung der Verordnung über grenzüberschreitende Gesundheitsgefahren unterstützen. Der Ausschuss hat die Möglichkeit, Stellungnahmen und Leitlinien zu Vorsorge- und Kontrollmaßnahmen als Reaktion auf schwerwiegende grenzüberschreitende Gesundheitsgefahren anzunehmen.

Weitere Maßnahmen:

  • Die Kommission kann auf der Grundlage von Gutachten, wie sie beispielsweise von einem besonderen Beratenden Ausschuss abgegeben werden, eine gesundheitliche Notlage auf EU-Ebene feststellen. Der Beratende Ausschuss, der sich aus einschlägigen unabhängigen Experten, einschließlich Vertretern der Gesundheitsberufe und Sozialarbeiter sowie der Zivilgesellschaft, zusammensetzt, trägt zur Formulierung von Reaktionsmaßnahmen bei.
  • Die Kommission wird die Durchführung von Stresstests erleichtern, um zu gewährleisten, dass der Präventions-, Vorsorge- und Reaktionsplan der Union funktioniert, und diesen nach Bedarf aktualisieren.
  • Auf der Grundlage von Beiträgen der Mitgliedstaaten erstellt die Kommission Berichte über die Vorsorge- und Reaktionsplanung der Mitgliedstaaten sowie deren Umsetzung auf nationaler Ebene. Sie veröffentlicht einen Überblick über die darin enthaltenen Empfehlungen.
  • Zwecks Ankauf medizinischer Gegenmaßnahmen können die Kommission und die Mitgliedstaaten Verfahren für die gemeinsame Beschaffung nutzen.

Stärkung des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten

Das aktualisierte Mandat des ECDC umfasst die Einrichtung einer EU-Gesundheits-Taskforce, um die Reaktion auf Krankheitsausbrüche vor Ort zu unterstützen und den EU-Mitgliedstaaten sowie der Europäischen Kommission Fachwissen zur Verfügung zu stellen, z. B. wenn es um die Entwicklung, Prüfung und Aktualisierung von Vorsorgeplänen geht. Das ECDC wird auch mit der Entwicklung digitaler Plattformen für die epidemiologische Überwachung beauftragt werden.

Hintergrund und weiteres Vorgehen

Die Verordnungen gelten unmittelbar in allen Mitgliedstaaten und werden am 20. Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft treten.

Das aktualisierte Mandat des ECDC und die überarbeiteten Rechtsvorschriften zu grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren sind Teil eines umfassenderen Pakets zur Europäischen Gesundheitsunion. Dieses Paket wurde am 11. November 2020 von der Europäischen Kommission vorgelegt. Eine Verordnung zur Stärkung der Europäischen Arzneimittel-Agentur wurde bereits am 25. Januar 2022 angenommen. Ein viertes Element des Pakets zur Europäischen Gesundheitsunion, eine Verordnung des Rates zum Notfallrahmen für medizinische Gegenmaßnahmen, wurde ebenfalls heute angenommen.