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29. Mai 2013: VW-Gesetz: Kommission muss Klage zurückziehen

Im Streit um das VW-Gesetz empfahl der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof heute, die Klage der Europäischen Kommission gegen Deutschland zurückzuweisen. Die Europäische Kommission hatte nach einem Urteil des EuGH aus dem Jahr 2007 verlangt, dass Deutschland die Sonderregelung abschafft, die dem Land Niedersachsen als Anteilseigner eine Sperrminorität von 20% bei wichtigen Entscheidungen sichert.

Der SPD-Europaabgeordnete Bernd Lange begrüßt die heutige Empfehlung als wichtige Vorentscheidung für das in einigen Monaten anstehende Urteil des EuGH: "Die Kommission muss ihre Klage zurückziehen! Das VW-Gesetz ist ein Erfolgsmodell, das das langfristige Unternehmenswohl im Fokus hat und Produktionsstandorte und Arbeitsplätze in vielen Ländern der EU sichert.“

Nach Ansicht des Generalanwalts sei Deutschland seinen Verpflichtungen auf Basis des EuGH-Urteils von 2007 vollständig nachgekommen. Deutschland muss demnach das VW-Gesetz mit seiner bestehenden Sperrminorität für das Land Niedersachsen nicht ändern. Damit würde Deutschland auch um eine millionenschwere Strafe herumkommen.

Zudem kritisiert Lange das widersprüchliche Verhalten der Europäischen Kommission: "Die Kommission fordert auf der einen Seite eine Unternehmenskultur, die verlässliche Strukturen für börsennotierte Unternehmen bietet, auf der anderen Seite klagt sie gegen das VW-Gesetz, das mit einer Beteiligung der Arbeitnehmer an der langfristigen Entwicklung des Unternehmens genau diesen Ansatz fördert. Die Klage der Kommission ist auch deshalb absurd."

Beitrag im NDR Fernsehen

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