29. Mai 2013: VW-Gesetz: Kommission muss Klage zurückziehen
Der SPD-Europaabgeordnete Bernd Lange begrüßt die heutige Empfehlung als wichtige Vorentscheidung für das in einigen Monaten anstehende Urteil des EuGH: "Die Kommission muss ihre Klage zurückziehen! Das VW-Gesetz ist ein Erfolgsmodell, das das langfristige Unternehmenswohl im Fokus hat und Produktionsstandorte und Arbeitsplätze in vielen Ländern der EU sichert.“
Nach Ansicht des Generalanwalts sei Deutschland seinen Verpflichtungen auf Basis des EuGH-Urteils von 2007 vollständig nachgekommen. Deutschland muss demnach das VW-Gesetz mit seiner bestehenden Sperrminorität für das Land Niedersachsen nicht ändern. Damit würde Deutschland auch um eine millionenschwere Strafe herumkommen.
Zudem kritisiert Lange das widersprüchliche Verhalten der Europäischen Kommission: "Die Kommission fordert auf der einen Seite eine Unternehmenskultur, die verlässliche Strukturen für börsennotierte Unternehmen bietet, auf der anderen Seite klagt sie gegen das VW-Gesetz, das mit einer Beteiligung der Arbeitnehmer an der langfristigen Entwicklung des Unternehmens genau diesen Ansatz fördert. Die Klage der Kommission ist auch deshalb absurd."