„Anfang vom Ende der Flut von Billigpaketsendungen eingeläutet – jetzt schnell neue EU-Regelungen zur Zollunion auch in trockene Tücher bringen“

EU-Mitgliedstaaten einigen sich auf Position zur Reform der EU-Zollunion
Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben sich heute nach langwierigen Verhandlungen auf eine Position zur Reform der EU-Zollunion geeinigt. Die Positionierung umfasst u.a. die erst kürzlich von der Europäischen Kommission vorgeschlagene Einführung einer Bearbeitungsgebühr für direkt an Verbraucher gelieferte E-Commerce-Waren von Online-Plattformen wie Temu oder Shein. Mit der allgemeinen Ausrichtung des Rates können nun die Trilogverhandlungen zwischen den Institutionen beginnen. Ein erster Trilog unter der am 1. Juli startenden dänischen Ratspräsidentschaft soll bereits in den ersten Juli-Wochen geplant sein.
Dazu der niedersächsische SPD-Europaabgeordnete und Vorsitzende des EP-Handelsausschusses Bernd Lange:
„Endlich kommt wieder Bewegung in die Sache. Jetzt können wir auf die Zielgerade gehen. Das muss der Anfang des Endes von der unkontrollierbaren Flut an Billigpaketen sein. Die Vorschläge liegen nun auf dem Tisch, jetzt müssen daraus so schnell wie möglich konkrete legislative Maßnahmen werden. Mit der heutigen Positionierung des Rates zur Reform der Zollunion sollten deshalb jetzt so schnell wie möglich die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament aufgenommen und auch abgeschlossen werden, damit endlich Nägel mit Köpfen gemacht werden. Das betrifft sowohl die schnelle Einführung einer Bearbeitungsgebühr als Sofortmaßnahme als endlich auch die Abschaffung der Zollfreigrenze für Pakete von unter 150 Euro.
Die sehr zeitnah von den Mitgliedstaaten geforderte Einführung einer solchen E-Commerce-Bearbeitungsgebühr ist ein wichtiges Signal, dass man sich des enormen Problems bewusst ist und umgehend etwas dagegen unternehmen will. Je schneller jetzt die anstehenden Verhandlungen zu den anderen Punkten der Reform der EU-Zollreform abgeschlossen werden, um so realistischer wird es, dass diese Gebühr vielleicht bereits im nächsten Jahr erstmals erhoben werden kann. Die genaue Ausgestaltung der Gebühren sollte jetzt parallel zu den Verhandlungen schon konzipiert werden, damit dadurch später keine Zeit verloren geht. Gleiches gilt für die Einrichtung einer entsprechenden IT-Plattform. Die sollte dann auch bereit stehen, damit die Gebühren ab 2026 erhoben werden können. Erst nach der Einigung zu dem Gesamtpaket mit den Arbeiten zu den beiden Punkten zu beginnen, wäre fatal, weil dann eine zeitnahe Einführung weiter in die Ferne rücken würde. Und damit würde die Gebühr dann nur auf dem Papier bestehen und nicht eingezogen werden können. Das darf auf keinen Fall passieren.
Die Zollfreigrenze für Pakte unter 150 Euro hält keiner mehr für zeitgemäß. Zudem wird sie als eine der zentralen Ursache für die Paketflut angesehen, weil dann Pakete einfach gestückelt werden, um unter dem Wert zu bleiben. Wenn die Zollfreigrenze mal vom Tisch ist, dann wird sich die Paketflut drastisch reduzieren, davon gehe ich stark aus. Dafür genügt ein Blick nach Amerika. Dort sind die Verkäufe dieser Online-Handelsplattformen nach dem Wegfall der dortigen Zollfreigrenze von 800 Dollar geradezu eingebrochen, zumal die amerikanische Regierung auch eine Zoll-Mindestabgabe von 100 Dollar pro Paket festgelegt hat. Das bedeutet aber auch, dass wir jetzt auch schnell handeln müssen, da davon auszugehen ist, dass diese Handelsplattformen nach dem Einbruch ihrer Geschäfte in den USA jetzt ein noch größeres Augenmerk auf Europa richten und die Waren nach hier umgeleitet werden. Und dann steht der Zoll vor noch größeren Herausforderungen. Die schnelle Einführung einer Bearbeitungsgebühr wäre deshalb ein wichtiger Schritt, auch weil dadurch unseren Zollbehörden auch finanziell der Rücken gestärkt würde.“