Die Kommission hat am 21. Februar 2023 Vorschläge für eine nachhaltige Fischerei vorgelegt. Unter anderem schlägt die Kommission einen Aktionsplan vor, nach dem die Grundfischerei in allen bestehenden und neuen Meeresschutzgebieten bis 2030 schrittweise untersagt werden soll.

Dies hat Auswirkungen auf die Fischer und ihre Gemeinschaften, vor allem aber auf die traditionelle niedersächsische Krabbenfischerei, die nicht nur ein wichtiger Wirtschaftszweig, sondern auch Kulturgut ist. Im Gegensatz zur Fischerei im industriellen Stil verwenden Krabbenfischer bodenschonendere, leichtere Netze. Ein Verbot der Grundfischerei in allen bestehenden und neuen Meeresschutzgebieten würde wahrscheinlich das Aus für die niedersächsische Krabbenfischerei bedeuten.

  • 1.Was genau plant die Kommission in Bezug auf die Grundfischerei, und wie sieht der Zeitplan für die Umsetzung aus?
  • 2.Hat die Kommission bereits eine Folgeabschätzung für bestimmte Wirtschaftszweige wie beispielsweise die Krabbenfischerei durchgeführt?
  • 3.In welcher Form trägt die Kommission bei ihren Plänen dem Unterschied zwischen der industriellen Fischerei und der traditionellen Krabbenfischerei Rechnung, und sind Ausnahmen oder Abstufungen für das langfristige Verbot der Grundfischerei in allen bestehenden und neuen Meeresschutzgebieten geplant?