Die EU ist fest dazu entschlossen, mit ihren Handelsabkommen Nachhaltigkeit zu fördern, damit das Wirtschaftswachstum mit dem Schutz der Menschenrechte, menschenwürdiger Arbeit, Klima und Umwelt einhergeht, wobei die Werte und Prioritäten der Union uneingeschränkt zu achten sind. Im derzeit von erhöhter Instabilität geprägten geopolitischen Kontext muss die EU als verlässlicher Partner ihr Engagement gegenüber Drittländern verstärken. Die Handelspolitik der EU bietet einen soliden Rahmen für die Zusammenarbeit mit Handelspartnern in handelsbezogenen Nachhaltigkeitsfragen. Dieser Ansatz beruht auf internationalen Arbeits- und Umweltvorschriften und wird in transparenten Verfahren unter Einbeziehung der Zivilgesellschaft verfolgt.

In dieser Mitteilung wird dargelegt, wie der Beitrag, den Handelsabkommen zur nachhaltigen Entwicklung leisten, weiter gestärkt werden kann. Alle modernen Handelsabkommen der EU enthalten bereits Kapitel über Handel und nachhaltige Entwicklung (Trade and Sustainable Development, im Folgenden „TSD“). Seit 2018 dient der 15 Punkte umfassende Aktionsplan als Richtschnur für ihre verstärkte Umsetzung und Durchsetzung. Im Juni 2021 leitete die Kommission eine eingehende Überprüfung ein, die darauf abzielt, dass mit Handelsabkommen insgesamt – und nicht nur mit ihren TSD-Kapiteln – besser dafür gesorgt wird, dass der nachhaltige Handel in Zusammenarbeit mit Handelspartnern und in Abstimmung mit anderen einschlägigen politischen Instrumenten der EU, einschließlich des europäischen Grünen Deals, gefördert wird. 

Im Rahmen der Überprüfung hat die Kommission eine unabhängige Vergleichsstudie über die TSD-Praktiken in Handelsabkommen von Drittländern in Auftrag gegeben, in der bestätigt wurde, dass die EU mit ihren Handelsabkommen zu den Pionieren bei der Förderung der Nachhaltigkeit gehörte und ihr eine besondere Vorreiterrolle zukommt. Um ein möglichst breites Spektrum von Bürgern und Interessenträgern einzubinden, führte die Kommission darüber hinaus eine öffentliche Konsultation durch, zu der Unternehmen, Gewerkschaften, Umwelt- und Menschenrechtsgruppen sowie Sozialpartner zahlreiche Beiträge beisteuerten. Parallel dazu fand ein umfassender Meinungsaustausch mit den Mitgliedstaaten, dem Europäischen Parlament und dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss statt. 

Auf der Grundlage der Beiträge und Empfehlungen, die während des gesamten TSD-Überprüfungsprozesses eingingen, hat die Kommission mehrere politische Prioritäten und zentrale Aktionspunkte erarbeitet, um den derzeitigen auf Engagement basierenden und in internationalen Rahmen und Standards verankerten TSD-Ansatz durch striktere Durchsetzungsvorschriften noch wirksamer zu gestalten. Der im Folgenden dargelegte neue Ansatz sieht eine vollwertige Einhaltungsphase und die Anwendung von Handelssanktionen in spezifischen und genau definierten Fällen vor. [...]