
23. September 2010: EP gibt grünes Licht für neue Finanzmarktaufsicht
Dazu zählen die Überwachung der Systemrisiken und die Leitungsfunktion der europäischen Aufseher über nationale Aufsichtskollegien. Die herausragende Rolle der EU-Aufsicht beim zukünftigen Krisenmanagement und bei der Abwicklung von Finanzinstituten, die in Schieflage geraten sind, geht ebenfalls auf Initiative des EU-Parlaments zurück.
Deutliche Fortschritte gibt es auch beim Verbraucherschutz. Die drei neuen Aufsichtsbehörden etwa können riskante Finanzprodukte vorübergehend vom Markt nehmen. Dies gilt für Bereiche, die durch EU-Gesetze bereits reguliert sind und ebenfalls für Krisensituationen.
Die neue Finanzmarktarchitektur ist damit eines der zentralen europäischen Reformprojekte in Folge der Krise. Noch ist es ein Einzelerfolg, hinter dem der Reformwille der Mitgliedstaaten versiegt. Die Staats- und Regierungschefs müssen nationale Vorbehalte überwinden und die Finanzmärkte insgesamt endlich im Sinne der Verbraucher und Steuerzahler regulieren. Dies gilt für HedgeFonds und Private Equity, aber auch für die anstehenden Verordnungen zum Derivatehandel und zu Leerverkäufen.