EU-Datenschutzverordnung: Schutz von Arbeitnehmern ist ein Grundrecht
Heute hat der Beschäftigungsausschuss des Europäischen Parlaments mit seiner Stellungnahme zur geplanten Datenschutzgrundverordnung ein starkes Signal für die Rechte von Arbeitnehmern gesetzt.
In der Stellungnahme wird eindeutig Position bezogen für ein Verbot der heimlichen Überwachung am Arbeitsplatz. Das gilt insbesondere für die Videoüberwachung in sensiblen Bereichen wie Unkleidekabinen
Badezimmern und WCs. Wenn aus Sicherheitsgründen in bestimmten Betrieben eine Überwachung notwendig ist, so müssen die Beschäftigten über Dauer, Ort und Umfang informiert sein.
Besonders wichtig ist uns Sozialdemokraten auch das erreichte Verbot des so genannten Blacklistings. Dies sind schwarze Listen von unliebsamen Mitarbeitern, die ein Unternehmen erstellt, etwa, weil Arbeitnehmer gewerkschaftlich aktiv sind. Wenn Unternehmen diese Listen untereinander austauschen, haben Betroffene kaum noch eine Chance, eine neue Stelle in dieser Branche zu finden.
Darüber hinaus fordert der Beschäftigungsausschuss niedrigere Hürden für die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten. So soll es einen Datenschutzbeauftragten bereits in Unternehmen geben, die Daten von mehr als 250 Personen pro Jahr verarbeiten. Diese Forderungen gehen deutlich über die Vorschläge der Kommission hinaus.
Insgesamt sollen die Regelungen im Beschäftigtendatenschutz als Minimalstandards verstanden werden. Das bedeutet, dass Kollektiv- und Betriebsvereinbarungen über die Bestimmungen hinausgehen können. Die Konservativen wollten niedrigere Schutzbestimmungen und möglichst viele Ausnahmen durchsetzen. Dagegen haben wir uns in vielen Bereichen erfolgreich gewehrt. Der Schutz von Arbeitnehmern ist ein Grundrecht. Angebliche bürokratische Hürden für KMUs dürfen keine Ausrede für weniger sein.