Die Europäische Kommission einigte sich Anfang März mit Kolumbien und Peru auf ein multilaterales Freihandelsabkommen zur gegenseitigen Marktöffnung für Produkte, Dienstleistungen, Investitionen etc. Die Unterzeichnung des Abkommens durch die Mitgliedstaaten soll auf dem EU-Lateinamerikagipfel in Madrid im Mai erfolgen. Für das Inkrafttreten ist nach dem Vertrag von Lissabon auch die Zustimmung des EP erforderlich. Bernd Lange, Mitglied im Ausschuss für Internationalen Handel des Europäischen Parlaments plädiert zum jetzigen Zeitpunkt für eine Ablehnung des Abkommens aus folgenden Gründen:

1. Das Abkommen berücksichtigt nicht die gesamte Andenregion, Bolivien und Ecuador fehlen. Das fördert eine Spaltung der Region.
2. Katastrophale Menschenrechtslage: Nach wie vor herrscht in Kolumbien Gewalt gegen Journalisten, Gewerkschafter, Menschrechtsaktivisten, Studenten, Frauenrechtler und die indigene Landbevölkerung. Systematische außergerichtliche Hinrichtungen durch Militär und regierungsnahe Milizen sind laut NGO-Berichten keine Seltenheit.
3. Unzureichende Mechanismen zur Suspendierung des Abkommens
Das Handelsabkommen wurde hinter verschlossenen Türen verhandelt. Auch bei der Überwachung der vereinbarten Menschenrechts- und Nachhaltigkeitsklauseln ist nur eine schwache Beteiligung zivilgesellschaftlicher Gruppen (Gewerkschaften, Menschenrechtsorganisationen etc.) vorgesehen.
4. Unabgestimmtes Vorgehen der EU: In Anbetracht der Menschenrechtslage in Kolumbien weigern sich die Parlamente der USA, Kanadas und Norwegens, ähnliche Handelsabkommen zu ratifizieren.

Ausführliche Informationen hierzu unter dem angegebenen Link.

Positionspapier zum Entwurf des vorgelegten Freihandelsabkommens der EU mit Kolumbien und Peru: