Die EU will mit neuen Exportvorschriften einen Beitrag zum Missbrauch von digitalen Überwachungstechnologien leisten. Wie der derzeitige deutsche EU-Ratsvorsitz und Vertreter des Europaparlaments mitteilten, wurde am Montagabend eine vorläufige politische Einigung über die geplante Überarbeitung der sogenannten Dual-Use-Verordnung erzielt. Sie legt Genehmigungspflichten und Verfahrensweisen bei der Ausfuhr von Gütern fest, die sowohl zivil als auch militärisch nutzbar sind. Dazu gehören zum Beispiel bestimmte Chemikalien, aber insbesondere auch Software oder Technologien.

[...]Der SPD-Abgeordnete Bernd Lange sprach von einem "Meilenstein im Engagement der EU für einen stärkeren Schutz der Menschenrechte". Im Bereich der Überwachungstechnologien habe das EU-Parlament etwa die Einbeziehung biometrischer Identifizierungstechnologie wie Gesichts- und Gefühlserkennung sowie des Durchsuchens von Big Data in eine strenge Exportkontrolle erreicht. Die neuen Vorschriften stärkten auch die Verantwortung der Exporteure bei der Einschätzung von Risiken für den Missbrauch von Dual-Use-Gütern und erleichterten weitere Anpassungen an den technologischen Fortschritt.[...]