
29. April 2010: EuGH-Urteil zum Rettungsdienst:Langes Einschätzung bestätigt
Bernd Lange hatte bereits im Februar darauf hingewiesen, dass der Besonderheit des Rettungsdienstes Rechnung getragen werden müsse. Als kommunale Daseinsvorsorge ist der Rettungsdienst ein Bestandteil hoher Lebensqualität. Nach Auffassung Langes dürfe die Vergabe des Rettungsdienstes nicht unter das allgemeine Wettbewerbsrecht fallen. „Diese Auffassung kommt auch in dem EuGH-Urteil zum Ausdruck“, begrüßt Lange die Entscheidung.