Am 20. November 2012 verabschiedete das Europäische Parlament in Straßburg neue Richtlinien um Motorräder nicht nur sicherer, sondern gleichzeitig auch umweltfreundlicher zu machen. Diese Vorschriften treten ab dem Jahr 2016 in Kraft und beziehen sich auf alle zwei- oder dreirädrigen Fahrzeuge mit Antriebssystem. Auch Straßen-Quads und Vierradmobile sind von den neuen Regeln betroffen.

Da Motorradfahrer und viele Fahrer dieser genannten Fahrzeuge einen großen Teil der jährlichen Verkehrstoten in der EU und den 27 Mitgliedstaaten ausmachen, muss - was die Sicherheitsbedingungen angeht - deutlich nachgebessert werden. Auch bei dem Emissionsvorschriften gibt es Nachholbedarf.
So sollen ab 2016 alle neu verkauften Motorräder über 125 cm3 mit ABS ausgestattet werden. Auch alle kleineren neu verkauften Fahrzeuge sollen mit ABS oder kombinierten Bremssystemen ausgerüstet werden. Mit dem Ende des Jahres 2019 soll die Europäische Kommission die Kosteneffizienz untersuchen und gegebenenfalls für kleinere Motorräder ebenfalls eine Empfehlung für ABS aussprechen.
Um den Schadstoffausstoß bei Fahrzeugen zu verringern veranlassten die EU-Abgeordneten, dass eine Euro-4-Norm für Motorräder ab 2016 eingeführt wird. Hinzu kommen eine Euro-4-Norm für Mopeds ab 2017 und eine Euro-5-Norm für alle zwei- oder dreirädrigen Fahrzeuge ab 2020.
Die EU-Parlamentarier befürworteten zusätzlich die schrittweise Einführung von On-Board-Diagnosesystemen (OBD). Diese OBDs eignen sich zur Funktionsfehlerüberwachung, zur Auswertung der Emissionen und somit letztlich zur gezielten und schnellen Reparatur eines Fahrzeuges.