Europäische Bürgerinitiative right2water nimmt erste Hürde
Eine Million Unterschriften gesammelt
Wasser ist ein lebensnotwendiges Gut. Mehr noch: Es ist ein Menschenrecht und kein Spekulationsobjekt! Die nun erreichten eine Million Unterschriften für die Bürgerinitiative right2water ist ein klares Zeichen der Menschen in Europa für eine gesicherte, qualitativ hochwertige und bezahlbare Versorgung mit sauberem Trinkwasser.
Anfang der Woche wurde bekannt, dass bereits nach vier Monaten mehr als 1 Million Unterschriften für die Europäische Bürgerinitiative right2water gesammelt wurde. In drei der notwendigen sieben EU-Mitgliedstaaten wurde die entsprechende Mindestanzahl von Unterzeichnern erreicht und sogar übertroffen. Die Europäische Kommission muss gesetzgeberisch aktiv werden, wenn bis spätestens 1. November 2013 die jeweiligen Quoren in noch mindestens vier weiteren Mitgliedstaaten erfüllt werden.
Die vielen Unterschriften stellen eine besondere Unterstützung bei den derzeitigen Verhandlungen zur Konzessionsrichtlinie dar und dürfen bei den weiteren Entscheidungen für eine vernünftige Politik nicht unbeachtet bleiben. Die SPD-Europaabgeordneten setzen sich weiterhin dafür ein, dass öffentliche Formen der Wasserversorgung durch Stadtwerke oder kommunale Zweckverbände aus dem Anwendungsbereich der Konzessionsrichtlinie explizit herausgenommen werden. Die Wasserversorgung ist am besten in öffentlicher Hand aufgehoben.
Wurden für eine Initiative mindestens eine Million Unterschriften gesammelt und ist dabei in mindestens sieben Mitgliedstaaten die geforderte Mindestanzahl erreicht, muss die Kommission die Initiative innerhalb von drei Monaten prüfen und über die weitere Vorgehensweise entscheiden. Sie trifft mit den Organisatoren zusammen, damit diese ihr Anliegen eingehender erläutern können. Darüber hinaus erhalten sie Gelegenheit, ihre Initiative bei einer vom Europäischen Parlament veranstalteten Anhörung vorzustellen.
Im Anschluss daran legt die Kommission eine Mitteilung vor, in der sie ihre Schlussfolgerungen sowie gegebenenfalls die geplanten Maßnahmen darlegt und ihre Vorgehensweise begründet.