Einigung auf Umsetzung des EU-US-Deals

Das Europäische Parlament, die Mitgliedstaaten im Rat und die EU-Kommission haben sich in der Nacht auf eine gemeinsame Linie zur Umsetzung des EU-US-Abkommens verständigt. Dabei konnte das Europäische Parlament zentrale Nachbesserungen gegenüber dem ursprünglichen Vorschlag der EU-Kommission und ein mehrschichtiges Sicherheitsnetz zum Schutz der Industrie und Verbraucher:innen durchsetzen. 


Bernd Lange, Vorsitzender des Handelsausschusses und Verhandlungsführer des Europäischen Parlaments:
„Das ist ein großer Erfolg für das Europäische Parlament. Wir haben den ursprünglichen Vorschlag der EU-Kommission an entscheidenden Stellen nachgebessert. Unsere Forderungen nach einem stärkeren Sicherheitsnetz wurden berücksichtigt. Turbulenzen im transatlantischen Handel werden damit sicherlich nicht verschwinden. Aber der ursprüngliche Blindflug wurde abgewendet. Wir haben jetzt einen Instrumentenkasten, um auch reagieren zu können – und klare Leitplanken. Das schafft mehr Sicherheit und Stabilität für Europas Wirtschaft.

Besonders wichtig ist dabei, dass die neuen Regelungen nicht dauerhaft und automatisch weiterlaufen. Es gibt keinen Blankoscheck mehr. Stattdessen enthält die Vereinbarung erstmals ein klares Ablaufdatum mit vorausgehender umfassender Überprüfung. Zum Stichtag des 31. Dezember 2029 werden die Auswirkungen auf Europas Wirtschaft überprüft. Sollte sich zeigen, dass europäische Unternehmen geschädigt werden oder neue Ungleichgewichte entstehen, wird somit automatisch die Notbremse gezogen. Die Ausstiegsklausel stärkt zudem die parlamentarische Kontrolle.

Darüber hinaus haben wir eine kontinuierliche Überwachung etabliert. Die EU-Kommission muss künftig alle drei Monate über die Handelsentwicklung berichten. Das sorgt für mehr Transparenz und stärkt die demokratische Kontrolle. Sechs Monate vor Ablauf der Verordnung muss die Kommission zudem eine umfassende Bewertung vorlegen. Auf dieser Grundlage können die EU-Institutionen über eine Verlängerung entscheiden.

Wichtig war uns außerdem eine klare Regelung zu den nachträglich hinzugekommenen höheren US-Zöllen auf Stahl- und Aluminiumderivate. Nachträgliche Zollerhöhungen sind für uns nicht akzeptabel. Bleibt eine Rückkehr zu den vereinbarten 15 Prozent bis Ende 2026 aus, kann die EU-Kommission die Zollpräferenzen für genau diese US-Produkte zurücknehmen. Zudem muss die Kommission dem Europäischen Parlament bis zum 1. Dezember 2026 ein Update über die diesbezüglichen Entwicklungen geben. Außerdem haben die Verhandler klare Mechanismen zur Aussetzung bei Verstößen der USA vereinbart. Zu diesen Verstößen gehören neue Zölle. Damit ist klar: Die EU kann schnell auf Verstöße reagieren. Der Impuls zum Start einer Untersuchung für eine mögliche Suspendierung kann explizit vom Europäischen Parlament ausgehen. Das Parlament kann die EU-Kommission nun zudem direkt auffordern, Untersuchungen einzuleiten und Schutzmaßnahmen zu prüfen. Damit bekommt Europa ein weiteres Sicherheitsnetz gegen neue handelspolitische Turbulenzen.“


Das Trilogergebnis müssen jetzt noch zuerst der Handelsausschuss und dann das Plenum des Parlaments bestätigen. Die finale Abstimmung im Plenum ist für die Plenarsitzung vom 22. bis 25. Juni vorgesehen.

  • Pressekonferenz zum EU-US-Handelsdeal mit Bernd Lange, Vorsitzender des Handelsausschusses im Europäische Parlament, am Mittwoch, 20. Mai 2026,um 10 Uhr, im Daphne-Caruana-Galizia-Pressesaal des EU-Parlaments in Straßburg, Livestream hier.