Für den Vorsitzenden des Handelsausschusses des Europäischen Parlamentes ist klar, dass es eine zwingende Pflicht zur europaweiten Ausschreibung von Büchereinkäufen der Stadtbibliotheken nicht gibt.

Zum Einen macht eine Ausschreibung bei reinen Büchereinkäufen wenig Sinn, da es ja die Buchpreisbindung gibt und damit die Einkaufspreise überall gleich sind. Die Buchpreisbindung haben wir ja im Europäischen Parlament genau deshalb verteidigt, um kleine Buchhändler zu stärken und zu schützen. Die Verfügbarkeit von Büchern für Jeden im Buchladen vor Ort, gehört zu unserem kulturellen Schatz.

Zum Zweiten besteht überhaupt keine Pflicht zu großen Losen, sodass die wettbewerbliche, europaweite Ausschreibungsgrenze von 215.000,00 Euro überschritten wird. Man kann den Beschaffungsetat in „Teil- und Fachlose“ splitten und muss auch nicht langfristige Rahmenpakete schnüren.

Zum Dritten muss man nicht den Einkauf von preisgebundenen Medien mit kommerziellen Dienstleistungen, wie Folierungen und anderen bibliotheksspezifischen Serviceleistungen der Bücher, verknüpfen um so durch Outsourcen Kosten zu sparen. Damit kommt man in den Dienstleistungsbereich hinein.

Die Stadtbücherei in Leipzig wollte im letzten Jahr auch den Weg der europaweiten Ausschreibung gehen, indem der mehrjährige Büchereinkauf mit Dienstleistungen verknüpft wurde und man so über die Ausschreibungspflichtgrenze kam. Damit sollten die Dienstleistungskosten der Bücherei gesenkt werden. Auch dort gab es heftige Diskussionen und Proteste. Inzwischen ist die ursprüngliche Ausschreibung in Leipzig zurückgezogen, um dem örtlichen und regionalen Buchhandel weiterhin die Beteiligung am Einkauf zu ermöglichen.

Lange. „Wir sollten alle Möglichkeiten nutzen, den regionalen Handel zu stärken und nicht nach Möglichkeiten suchen, die das Gegenteil riskieren. Die Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen ist übrigens auch im Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG, § 9) explizit vorgesehen.“