„Fortschrittlichster Handelsvertrag Europas“

Die überwältigende Mehrheit der Europa-Abgeordneten hat soeben in Straßburg für ein EU-Neuseeland-Abkommen gestimmt. Der Vertrag soll Handel und Investitionen erleichtern sowie engere Wirtschaftsbeziehungen fördern, um Unternehmen und Verbraucher*innen auf beiden Seiten wirtschaftliche Möglichkeiten zu eröffnen. Wegen eines Nachhaltigkeitskapitels können bei schwerwiegenden Verstößen gegen Arbeits- und Umweltverpflichtungen als letztes Mittel auch Sanktionen verhängt werden.
Die EU ist der drittgrößte Handelspartner Neuseelands. Der bilaterale
Handel zwischen den beiden Partnern hat in den letzten Jahren stetig
zugenommen und 2022 laut EU-Kommission ein Volumen von nahezu
9,1 Milliarden Euro erreicht.
Bernd Lange, Vorsitzender des Handelsausschusses im Europäischen Parlament:
„Heute
ist ein guter Tag für die Handelspolitik und unsere geopolitischen
Beziehungen. Wir geben unsere Zustimmung zu dem fortschrittlichsten
Handelsabkommen, das die EU je abgeschlossen hat. Die Pandemie, der
russische Angriffskrieg gegen die Ukraine und weitere globale Krisen
führen uns auch vor Augen, wie angreifbar Lieferketten sind und wie
wichtig es ist, sie zu diversifizieren.
Deshalb haben wir
uns ambitioniert für den Abschluss von Verträgen mit nachhaltigen und
zuverlässigen Partnern eingesetzt. Im Juni 2022 hatte die EU-Kommission
nach jahrelangem Druck der Sozialdemokrat*innen endlich einen
ehrgeizigeren Ansatz für Nachhaltigkeit in Handelsabkommen vorgestellt.
Das Abkommen mit Neuseeland trägt diesem neuen Ansatz in vollem Umfang
Rechnung. So unterstützt der Vertrag die Einhaltung grundlegender
Arbeitsrechte sowie multilateraler Klima- und Umwelt-Verträge wie das
Pariser Klimaabkommen.
Die Zivilgesellschaft spielt ebenso
wie die Gewerkschaften in der EU und in Neuseeland eine wichtige Rolle,
wenn es darum geht, Arbeits- und Umweltstandards einzuhalten. Wir haben
auch vereinbart, dass Sanktionen als letztes Mittel bei schwerwiegenden
Verstößen gegen Arbeits- und Umweltverpflichtungen verhängt werden
können.
Doch die EU sollte sich jetzt nicht auf ihren
Lorbeeren ausruhen. Zwischen dem Abschluss eines Abkommens und seiner
Verabschiedung im Europäischen Parlament vergeht immer noch zu viel
Zeit. Außerdem müssen wir im Sinne der europäischen Bürger*innen und
denen unserer Partner ein ähnliches Abkommen mit Australien abschließen
und eine Lösung für Mexiko und die Mercosur-Staaten finden. Nachhaltige
Partnerschaften mit verlässlichen Partnern sind der richtige Weg."
Da das Europäische Parlament nun seine Zustimmung erteilt hat, kann das Abkommen in Kraft treten, sobald es von Neuseeland ratifiziert wurde und beide Seiten einander über den Abschluss ihrer internen Verfahren unterrichtet haben. Es wird am ersten Tag des zweiten Monats Gültigkeit haben, nachdem beide Seiten bestätigt haben, dass sie die rechtlichen Anforderungen und Verfahren abgeschlossen haben - oder zu einem anderen von beiden Parteien vereinbarten Zeitpunkt.