EU-Finanzminister einigen sich auf neue Zollabgabe

Die EU-Finanzminister haben sich bei ihrem heutigen Treffen auf die Einführung einer neuen Abgabe für Pakete mit einem Wert unter 150 Euro geeinigt. Ab Juli 2026 soll pauschal pro Artikel eine Zollgebühr von 3 Euro fällig werden. Diese Regelung gilt dann bis zum endgültigen Wegfall der Zollfreigrenze, der für Mitte 2028 angedacht ist. Danach werden die Pakete je nach Warenwert verzollt.

Dazu der niedersächsische SPD-Europaabegordnete und Vorsitzende des EP-Handelsausschusses Bernd Lange:

„Dafür habe ich jahrelang gekämpft: Der Freifahrtschein für Billigpakete gehört der Vergangenheit an. Die EU macht ernst im Kampf gegen die Flut an Billigpaketen und zeigt Zähne. Das ist endlich mal eine konkrete Maßnahme und das offensichtliche Schlupfloch wird geschlossen. Das ist einfach kein faires Geschäftsmodell und stellt einen klaren Wettbewerbsnachteil für unsere lokalen Händler dar. Nach dem vor rund einem Monat endlich beschlossenen Wegfall der  Zollfreigrenze für Pakete unter 150 Euro ab Mitte 2028 wird jetzt bereits eine Übergangslösung geschaffen, die endlich eine gewisse Schlagkraft gegen die Paketeflut entwickeln kann. 

Was ich mich allerdings frage, ist, warum diese Abgabe erst Mitte 2026 kommt? Da hätte man meiner Meinung nach angesichts der prekären Lage und des dringenden Handlungsbedarfs viel ambitionierter sein müssen. Die USA zum Beispiel haben da umgehend gehandelt. Warum ist sowas nicht auch schneller bei uns umsetzbar? Schließlich haben sich die Pakte in die EU mit einem Warenwert unter 150 Euro allein von 2022-2024 verdreifacht und lagen letztes Jahr bei über 4,5 Milliarden Sendungen. Das sind 12,6 Millionen Pakte pro Tag, Tendenz weiter steigend. Dem muss man endlich einen Riegel vorschieben. Mal davon ganz abgesehen, dass davon nur ein ganz geringer Bruchteil kontrolliert werden kann, da die Zollbehörden dieser Flut einfach nicht gewachsen sind. 

Außerdem ist die Abschaffung der Zollfreigrenze auch nur ein Baustein zu Lösung des Problems. Flankiert werden muss die Abschaffung der Zollfreigrenze mit der zeitnahen Einführung einer Bearbeitungsgebühr für E-Commerce. Die liegt auch schon auf dem Tisch und da unterstütze ich die Forderung unseres Finanzministers Lars Klingbeil alles Mögliche zu tun, damit sie schon vor November 2026 Realität wird. Es kann nicht sein, dass da einzelne Mitgliedstaaten jetzt schon voran gehen und wir nicht gleich eine europäische Lösung hinbekommen und dann daran auch einen Haken setzen können. Zentral wäre auch, diese Gebühren bereits ab Tag 1 direkt von den Plattformen einzufordern, um die Verbraucher nicht zu belasten. Die schnelle Einführung einer Bearbeitungsgebühr wäre auch deshalb ein wichtiger Schritt, auch weil dadurch unseren Zollbehörden auch finanziell  und damit auch personell der Rücken gestärkt würde. 

 Und das ist bitter nötig, da bei Untersuchungen von diesen Billigpakten leider immer wieder zum Vorschein kommt, dass es teils erhebliche Probleme mit der Einhaltung europäischer Verbraucherschutzstandards, z.B. durch die Verwendung von nicht zugelassenen Chemikalien oder Mängel bei der Produktsicherheit gibt. Deshalb kann es nicht angehen, dass solche Plattformen sich lediglich als Marktplätze und Umschlagbörsen sehen und sich dann wenn es um die Produktqualität oder Verbraucherschutzrechte geht einen schlanken Fuß machen. Es ist deshalb richtig, sie für die auf den jeweiligen Plattformen angebotene Produkte auch in die Verantwortung zu nehmen. Deshalb ist es wichtig, dass wir die gesamte Zollreform so schnell wie möglich unter Dach und Fach bekommen und auch der digitale Produktpass für eine bessere Nachverfolgbarkeit endlich kommt."