Wirtschaftsverbände warnen vor Rechtsunsicherheit und einem Flickenteppich – Verbraucherschützer fordern strengere Regeln. Der Richtlinien-Vorschlag der EU-Kommission zur Festlegung von unternehmerischen Sorgfaltspflichten für Menschenrechte und Umweltstandards stößt auf ein geteiltes Echo.

Brüssel plant kein Belastungsmoratorium für die europäische Wirtschaft aufgrund des Kriegs in der Ukraine. Ein Stopp von Vorhaben, die Unternehmen mit neuen Herausforderungen konfrontieren, ist nicht in Sicht. EUJustizkommissar Didier Reynders präsentierte am Montag im Rechtsausschuss des EU-Parlaments seine „Corporate Sustainability Due Diligence“- Richtlinie als hätte sich die Welt seit der Veröffentlichung des Entwurfs am Mittwoch vergangener Woche nicht grundlegend verändert. Wirtschaftsvertreter hatten das geplante EU-Lieferkettengesetz schon vor der russischen Invasion scharf kritisiert: „Der Entwurf droht Unternehmen zu überfordern. Angesichts der Größe der Herausforderung ist es falsch, die Aufgabe des Schutzes von Menschenrechten und Umwelt in dieser Form auf die Unternehmen abzuwälzen“, sagte etwa Wolfgang Niedermark vom Bundesverband der Deutschen Industrie. Im europäischen Gesetzgebungsverfahren sind nun EU-Parlament und Mitgliedsstaaten an der Reihe, ihre Position zum Kommissionsvorschlag festzulegen und in die sogenannten Trilog-Verhandlungen einzubringen.

Dazu bildete die Vorstellung im Justizausschuss am Montag den Auftakt. „Dieses Dossier wird eines der wichtigsten in dieser Legislaturperiode“, betonte der Ausschussvorsitzende Adrian Vazquez Lazara im Nachgang. Im März 2021 hatten das Parlament mit großer Mehrheit einen Initiativbericht zu einem EU-Lieferkettengesetz verabschiedet. Der Rückhalt für das Vorhaben der Kommission ist nun entsprechend groß. „Mit dem Gesetz können wir einen Standard setzen, der global ausstrahlen wird“, begrüßt auch Bernd Lange, Vorsitzender des Handelsausschusses, den Entwurf gegenüber der LZ. Der sozialdemokratische EU-Abgeordnete lobt unter anderem den „risikobasierten Ansatz“, den die Kommission beim Anwendungsbereich der Richtlinie verfolgt, die „klare und umfassende Anforderung an die Sorgfaltspflichten“ und die persönliche Verantwortung von Managern für die Umsetzung. Welcher Ausschuss im EU-Parlament die Federführung für das Dossier erhält – Recht, Internationaler Handel oder Binnenmarkt – muss noch festgelegt werden. [...]