Das Europäische Parlament wird heute seinen Vorschlag für ein Lieferkettengesetz annehmen. Dazu Bernd Lange, niedersächsischer SPD-Europaabgeordneter und Vorsitzender und Berichterstatter des EP-Handelsausschusses:

"Das Europäische Parlament gibt die Richtung vor und die Messlatte wird hoch gesetzt. Halbe Lösungen darf es nicht geben. Das EU-Lieferkettengesetz ist ein wirkungsvolles Instrument, um universelle Werte zum Standard zu machen. Deshalb muss das Gesetz auch Zähne haben. Bei Menschen- und Arbeitsrechten und Umweltschutz darf es keine Abstriche geben. Dafür ist das Lieferkettengesetz genau der richtige Hebel. Zudem gilt aber auch, dass wir zusätzlich auf die Herstellung von Produkten, bei denen keine Sorgfaltspflicht basierend auf dem europäischen Gesetz besteht, ebenso achten müssen. Wir können keine Produkte, die nachweislich mit Zwangsarbeit hergestellt werden, auf den europäischen Markt lassen. Schokolade muss frei von Kinderarbeit sein und Christbaumschmuck frei von Zwangsarbeit. "

„Zukünftig müssen Lieferketten auf ihre Risiken überprüft werden. Da geht es um Stabilität, um fundamentale Arbeitnehmerrechte, um Umweltstandards und das Pariser Klimaabkommen. Der Respekt dieser Standards muss in der gesamten Lieferkette verbindlich zum Maßstab unternehmerischer Tätigkeit werden. Allerdings bedarf es eines Risiko-basierten Ansatzes, denn man kann nicht mit einem festen Schema an Lieferketten herangehen, sondern muss die konkrete Situation analysieren. Nur so lassen sich Strategien zur Verbesserung der Situation entlang der Kette entwickeln und eine ‚cut and go‘ Situation vermeiden. Unternehmen sollten sich nicht aus anderen Ländern zurückziehen, sondern sich aktiv für eine Verbesserung von Lebens- und Arbeitsbedingungen vor Ort einsetzen. Dazu gehört, dass Gewerkschaften und Betriebsräte, ebenso wie zivilgesellschaftliche Akteure, in die Analyse und die Entwicklung der Strategie einbezogen werden. Diese Unternehmensstrategien zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen müssen zum einen überwacht werden, zum anderen transparent sein, so dass die Öffentlichkeit über die Aktivitäten informiert ist: Genau entlang dieser Linien muss auch der Vorschlag der Europäischen Kommission ausgestaltet sein“

„Der risikobasierte Ansatz kommt auch kleineren und mittleren Unternehmen aus Niedersachsen entgegen, da nicht alle Unternehmen über einen Kamm geschoren wären. Wo ein größeres Risiko da ist, muss auch stärker geprüft werden. Wo das Risiko kleiner, entsprechend weniger. Außerdem muss es umfassende Hilfestellung und Leitfäden geben, damit klar ist, wie Sorgfaltspflicht umzusetzen ist. Zudem muss es auch die Möglichkeit geben, als Mitglied in freiwilligen Konsortien die gesetzlichen Auflagen zu erfüllen. Niedersächsische Unternehmen, die bereits jetzt schon freiwillig erhöhten Sorgfaltspflichten nachkommen, werden zudem zukünftig keinen Wettbewerbsnachteil mehr haben, sondern dieses Verhalten wird zum neuen Standard“

„Für den Handelsausschuss war es wichtig, dass mögliche Opfer von Verletzungen der Sorgfaltspflicht Zugang zu rechtlichen Möglichkeiten im Heimatland aber auch innerhalb der europäischen Union haben. Zudem müssen Verletzungen der Sorgfaltspflicht sanktioniert werden können“