Die Europäische Kommission konsultiert die Mitgliedstaaten erneut zu einer Verlängerung und Anpassung des Befristeten Krisenrahmens für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft infolge des russischen Krieges gegen die Ukraine. Der Rahmen war am 23. März 2022 von der Kommission angenommen und am 20. Juli 2022 erstmals geändert worden. Am 5. Oktober 2022 hatte die Kommission bereits eine erste Konsultation der Mitgliedstaaten eingeleitet.

Angesichts der anhaltenden Aggression Russlands gegen die Ukraine und ihrer direkten und indirekten Auswirkungen auf die Wirtschaft und die Energiesituation hat die Kommission die Mitgliedstaaten bereits zur möglichen Verlängerung des Befristeten Krisenrahmens und zur Aufnahme neuer Instrumente, die die Senkung der Stromnachfrage unterstützen sollen, konsultiert.

Unter Berücksichtigung der bereits eingegangenen Rückmeldungen der Mitgliedstaaten und vor dem Hintergrund der jüngsten Verordnung über Notfallmaßnahmen als Reaktion auf die hohen Energiepreise („Verordnung (EU) 2022/1854“) und des Vorschlags der Kommission für eine neue Verordnung über Notfallmaßnahmen konsultiert die Kommission nun die Mitgliedstaaten erneut. Dabei geht es insbesondere um folgende mögliche Änderungen:

  • eine gezielte Anpassung zur Ausweitung der Möglichkeit der Mitgliedstaaten, Energieunternehmen öffentliche Garantien zu gewähren, um die Finanzsicherheiten für deren Handelstätigkeiten angesichts der aktuellen Marktpreise und der Volatilität abzudecken, und
  • zusätzliche Anpassungen, damit die Mitgliedstaaten Unternehmen, die von hohen Energiepreisen betroffen sind, weiter unterstützen können. Hauptziel des Vorschlags ist es, unter Wahrung gleicher Wettbewerbsbedingungen die Flexibilität für eine schnellere und wirksamere Unterstützung von Unternehmen, die einen erheblichen Anstieg ihrer Energiekosten verzeichnen, weiter zu erhöhen.

Die vorgeschlagenen Änderungen ergänzen die Verordnung (EU) 2022/1854. Sie sollen sicherstellen, dass der Befristete Krisenrahmen es den Mitgliedstaaten auch weiterhin ermöglicht, erforderliche und angemessene Unterstützung für die Wirtschaft bereitzustellen und dabei gleiche Wettbewerbsbedingungen zu wahren.

Die Kommission beabsichtigt, den überarbeiteten Befristeten Krisenrahmen Ende Oktober anzunehmen und dabei die Rückmeldungen der Mitgliedstaaten und soweit erforderlich Elemente des Kommissionsvorschlags für eine neue Verordnung über Notfallmaßnahmen zur Bewältigung der hohen Gaspreise in der EU und zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit in diesem Winter zu berücksichtigen. [...]