Für Großunternehmen gilt seit Jahresbeginn das neue Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Es verpflichtet Firmen mit Sitz in Deutschland, beim Einkauf von Materialien auf Umweltstandards und die Einhaltung von Menschen zu achten. Doch weil das Gesetz für sämtliche Produktionsschritte im In- und Ausland gilt, ist es in der Wirtschaft als „Bürokratiemonster“ verschrien. Und dass die EU-Kommission eine europäische Version des Lieferkettengesetzes mit noch schärferen Vorgaben vorbereitet, hebt nicht gerade die Stimmung. [...]

Weil die holz- und textilverarbeitenden Branchen ganz besonders vom Lieferkettengesetz betroffen sind, hatten sie EU Parlamentarier und Handelsexperten Bernd Lange zum Gespräch eingeladen. Der SPD-Politiker machte zwar deutlich, dass die Bedenken der Unternehmen in Brüssel angekommen sind. Letzte Zweifel konnte er aber nicht vom Tisch räumen.

„Der Import von Ahornsirup aus Kanada hat eine andere Risikostufe als der Import von T-Shirts aus Bangladesch.“

„Wir wollen keinen Schnellschuss produzieren. Hier gilt wie im Straßenverkehr: Sicherheit vor Schnelligkeit“, betonte Lange. In Brüssel habe die Diskussion gerade erst begonnen, die Beratungen im EU Parlament würden frühestens Ende dieses Jahres beginnen. Das deutsche Lieferkettengesetz gilt zunächst für Unternehmen mit mindestens 3000 Beschäftigten im Inland, ab 2024 wird diese Grenze auf 1000 Arbeitnehmer abgesenkt. Die für 2025 geplante EU-Regelung soll bereits für Unternehmen mit 500 Mitarbeitern gelten. In einigen Branchen ist laut Lange sogar eine Untergrenze von 250 Beschäftigten im Gespräch. Insbesondere die kleineren und mittleren Betrieb dürften aber nicht überfordert werden. „So ein Betrieb kann sicher nicht einschätzen, ob der Zulieferer die erforderlichen Kriterien erfüllt“, stellte Lange fest. Er forderte deswegen die Schaffung einer Datenbank, die den Unternehmen bei der Risikobewertung hilft. Und er stellte die Anerkennung von bereits bestehenden, freiwilligen Zertifikaten in Aussicht. Lange sagte auch, dass innerhalb der Lieferkette priorisiert werden müsse. Ein Material, das nur ein Prozent der Wertschöpfung ausmache, sei der Überprüfung
eher zu vernachlässigen. Ein Vorprodukt, das an der Wertschöpfung besonders großen Anteil habe, müsse dafür umso mehr in den Blick genommen werden. Außerdem gebe es viele Produkte aus hochentwickelten, demokratischen Staaten, die man eigentlich überhaupt nicht betrachten müsse. „Der Import von Ahornsirup aus Kanada hat eine andere Risikostufe als der Import von T-Shirts aus Bangladesch“, sagte Lange. [...]

Lange versicherte jedoch, dass genau das bereits geschehe. „Die Europäische Union hat 50 Handelsabkommen mit über 70 Ländern“, stellte der Vorsitzende des EU-Handelsausschusses klar. Entsprechende Vereinbarungen gebe es etwa für Holz aus Vietnam oder Kakao aus Ghana und der Elfenbeinküste. Die Wirtschaft müsse aber auch einen Beitrag leisten. „Natürlich werden die Unternehmen die Zwangsarbeit in Malaysia nicht abschaffen können. Aber ich erwarte von ihnen, dass sie den Spielraum nutzen, den sie haben“, sagte Lange. [...]

Dass das Liefergesetz gerade hier eine Schwachstelle hat, ist auch Lange bewusst. „Das Risiko des Wegduckens ist da, aber das darf nicht passieren. Es kann nicht sein, dass Unternehmen die Verantwortung weiterschieben“, stellte der EU-Parlamentarier klar. Für ihn ist Transparenz das beste Mittel, um zu verhindern, dass sich Firmen aus der Pflicht stehlen. Die Unternehmen müssten die eigenen Anstrengungen offenlegen, die sie unternommen haben, um die Sorgfaltspflicht zu erfüllen – natürlich, ohne dabei Betriebsgeheimnisse verraten zu müssen. „Bevor wir über Sanktionen reden, geht es aber erst mal darum, dass man auch ein zuverlässiges Monitoring sicherstellt“, sagte Lange. Eine zivilrechtliche Haftung sieht er insgesamt kritisch. Schwerwiegende Verstöße müssten freilich durch Bußgelder geahndet werden, auch um die Opfer der Verstöße zu entschädigen. Laut dem deutschen Lieferkettengesetz sind Strafzahlungen von bis zu acht Millionen Euro oder bis zu zwei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes möglich. Für die Kontrolle der unternehmerischen Sorgfaltspflicht ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zuständig. [...]

Lange versicherte zudem, dass man den anderen Ländern durch das neue Gesetz nicht die europäischen Wertvorstellungen aufdrücken wolle. „Gesetzgebung hat die Aufgabe, die Lebensbedingungen der Menschen zu verbessern. Und wenn ein Gesetz dazu beiträgt, ist es ein gutes Gesetz“, sagte der EU-Politiker. Das Lieferkettengesetz dürfe nicht dazu führen, dass Unternehmen die Handelsbeziehungen zu Ländern wie etwa Äthiopien plötzlich abbrechen. Lange: „Unternehmen sollten sich nicht aus diesen Ländern zurückziehen, sondern sich aktiv für eine Verbesserung von Lebens- und Arbeitsbedingungen vor Ort einsetzen.“

Autor:

Christian Wilhelm Link

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