Ich habe eine Reihe von Fragen an die Europäische Kommission zum zukünftigen Handelsverbot für Waren, die in Zwangsarbeit hergestellt werden, gestellt - die Kommission wird während der Plenartagung des Parlaments vom 6. bis 9. Juni antworten.
Anfrage zur mündlichen Beantwortung O-000018/2022 an die Kommission Artikel 136 der Geschäftsordnung Bernd Lange im Namen des Ausschusses für internationalen Handel

1. Kann die Kommission die Gestaltung des jüngst angekündigten neuen Rechtsinstruments zum Verbot von Produkten, die in Zwangsarbeit hergestellt wurden, seine Rechtsgrundlage näher erläutern und eine Definition des Begriffs Zwangsarbeit geben?

2. Welche Kommissionsmitglieder werden bei dem Projekt federführend sein, welche Generaldirektionen sind beteiligt, und wird es eine öffentliche Konsultation und/oder eine Folgenabschätzung geben?

3. Was ist der geplante Anwendungsbereich des Instruments?

4. Wie wird die Kommission kleine und mittlere Unternehmen bei der Umsetzung des Instruments unterstützen?

5. Wie wird sie gegen Umgehungen vorgehen, um sicherzustellen, dass Waren nicht in Drittländer umgeleitet werden, nachdem Zwangsarbeit in einer Lieferkette festgestellt wurde?

6. Welche Lehren hat sie aus anderen ähnlichen Systemen (insbesondere denjenigen in den USA und Kanada) gezogen, die bei der Gestaltung des EU-Instruments angewendet werden können, und wie wird die Interoperabilität mit diesen Systemen bei der Gestaltung berücksichtigt?

7. Wird die Kommission dafür sorgen, dass das EU-Instrument Unternehmen verpflichtet, den betroffenen Arbeitnehmern und Gemeinschaften Abhilfe zu schaffen, bevor Einfuhrbeschränkungen aufgehoben werden, und wie wird sie das tun?

8. Wie wird sie die Angleichung an andere Instrumente (z. B. in Bezug auf Nachhaltigkeit der Unternehmen und Sorgfaltspflicht) sicherstellen?

9. Welche Durchsetzungsmöglichkeiten zieht sie in Betracht? Wie wird das EU-System für eine ausreichende Transparenz bei der Durchsetzung für Unternehmen und die Zivilgesellschaft sorgen?

10. Wie wird sie dafür sorgen, dass ausreichende Ressourcen für eine wirksame Umsetzung bereitgestellt werden?

11. Wer wird für Untersuchungen verantwortlich sein, und wie wird die Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten sichergestellt? Zieht die Kommission die Einrichtung einer EU-Einrichtung in Betracht, die Ermittlungen erleichtern und die Beiträge von Behörden, die in verschiedenen Sektoren in der EU tätig sind, koordinieren soll?

12. Wer darf Beweise für Zwangsarbeit beibringen, damit Untersuchungen eingeleitet werden, und wird es möglich sein, anonyme Beschwerden einzureichen?

13. Kann die Kommission bestätigen, dass sich die Risikoanalyse nicht auf Prüfungen/Zertifizierungen stützt?

14. Was geschieht mit Produkten, die bereits auf dem Binnenmarkt von einem Hersteller vertrieben wurden, bei dem später festgestellt wurde, dass er Zwangsarbeit einsetzt, und wer trägt die Verantwortung dafür?

15. Wie wird die Kommission sicherstellen, dass unter Einsatz von Zwangsarbeit hergestellte oder beförderte Produkte (von der Rohstoffgewinnung bis zur Herstellung des Endprodukts) rückverfolgbar sind? Zieht sie Initiativen wie digitale Rückverfolgbarkeitssysteme in Betracht?

16. Werden Sie in Fällen von staatlich verordneter Zwangsarbeit regionale oder landesweite Einfuhrkontrollen einführen, um dafür zu sorgen, dass die Auswirkungen systemisch sind?

Eingang: 19.5.2022

Fristablauf: 20.8.2022