4. Mai 2010: EP setzt sich durch: Gleiche Arbeitszeitregelung auch für selbstständige Kraftfahrer
Zwar gilt die Regelung zu Lenk- und Ruhezeiten auch für selbstständige Kraftfahrer. Doch sagt diese Regelung nichts darüber aus, wie viele Stunden der Selbstständige bereits gearbeitet hat, bevor er sich ans Lenkrad setzt. Es gab zudem Befürchtungen, dass die Ausnahme der Selbstständigen den Druck für ArbeitnehmerInnen zur Scheinselbstständigkeit erhöht hätte.
Das Europäische Parlament hatte bereits am Ende der letzten Legislaturperiode über dieses Thema abgestimmt. Aufgrund einer Geschäftsordnungsklausel musste sich jedoch das Parlament in der neuen Legislaturperiode erneut damit befassen.
Bei einer ersten Abstimmung im Beschäftigungsausschuss unterlagen die Befürworter einer Arbeitszeitregelung für Selbstständige noch mit 26 zu 25 Stimmen. Nun hat der Beschäftigungsausschuss mit einer deutlichen Mehrheit von 30 zu 19 Stimmen den Vorschlag der Kommission zurückgewiesen. Die Ablehnung muss nun noch vom Plenum im Juni bestätigt werden.