EU einigt sich auf Instrument gegen ausländische Zwangsmaßnahmen
Die Unterhändler des EU-Parlaments und der Mitgliedsstaaten haben sich am Dienstag auf ein Instrument zur Bekämpfung von wirtschaftlichem Zwang geeinigt, mit dem Zwangsmaßnahmen durch Nicht-EU-Länder abgewehrt werden sollen.
Das Instrument ermöglicht es der EU, Gegenmaßnahmen wie Einfuhrzölle, Handelsbeschränkungen oder Maßnahmen im Bereich des öffentlichen Auftragswesens gegen Drittländer zu ergreifen, die versuchen, Druck auf EU-Mitgliedstaaten oder Institutionen auszuüben, damit diese nach ihren Vorstellungen handeln.
Allein die Möglichkeit, solche Zwangsmaßnahmen zu ergreifen, statt sich auf ein langwieriges Schiedsverfahren der Welthandelsorganisation (WTO) mit ungewissem Ausgang zu verlassen, dürfte bereits abschreckend wirken.
„Manchmal ist es notwendig, eine Waffe auf den Tisch zu legen, auch wenn man weiß, dass sie nicht jeden Tag benutzt wird“, erklärte Bernd Lange am Dienstag nach dem Abschluss des Abkommens. Der sozialdemokratische Europaabgeordnete war Verhandlungsführer des Europäischen Parlaments für das Vorhaben.
Das Instrument gegen Zwangsmaßnahmen hatte die Europäische Kommission im Dezember 2021 vorgeschlagen, nach einem Jahr, in dem es mehrmals zu wirtschaftlichen Spannungen zwischen der EU und China gekommen war. So verhängte Peking im Frühjahr 2021 Sanktionen gegen EU-Abgeordnete und Wissenschaftler wegen ihrer Kritik an der Verfolgung der uigurischen Minderheit in China.
Im Winter 2021 verhängte China zudem Zwangshandelssanktionen gegen Litauen, nachdem das baltische Land die Eröffnung einer diplomatischen Vertretung Taiwans in seiner Hauptstadt erlaubt hatte.
Litauische Exporte nach China sowie einige wichtige Importe aus China wurden von den chinesischen Behörden gestoppt. [...]
Es ist jedoch unklar, ob das Instrument gegen China wegen seiner Nötigungsversuche gegen Litauen eingesetzt werden wird. Ein EU-Beamter zeigte sich eher zurückhaltend gegenüber der Idee, Verhandlungen über Fälle in der Vergangenheit zu eröffnen, während Bernd Lange vom Europäischen Parlament dafür plädierte, dass das Instrument auch auf diesen Fall angewendet werden sollte.
China und die USA als mögliche Ziele
Auf die Frage, in welchen Fällen das neue Instrument angewandt werden könnte, nannte Lange unter anderem China und die USA als potenzielle Ziele.
So drohten die USA der EU mit Strafzöllen für den Fall, dass die EU eine Digitalsteuer einführe, die große US-Konzerne treffen würde. Lange sieht einen möglichen Einsatz des Instruments überall dort, „wo Länder darüber nachdenken, Handels- und Investitionsinstrumente als politische Waffen einzusetzen.“
Das Instrument muss noch formell vom Parlament und vom Rat angenommen werden, wobei dies in der Regel als eine Formalität angesehen wird. Dann wird das Instrument, das in Form einer EU-Verordnung vorliegt, 20 Tage nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft treten.